Schritt der Zentralbank bezüglich 'Papara'

Die Zentralbank der Republik Türkei (TCMB) hat ihre Entscheidung vom 30. Oktober 2025, die Betriebserlaubnis der Papara Elektronik Para A.Ş. zu widerrufen, aufgehoben.

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Die TCMB hat mit einem heute im Amtsblatt veröffentlichten Kommuniqué die Entscheidung zum „Widerruf der Betriebserlaubnis“ der Papara Elektronik Para A.Ş. aufgehoben, wobei sie sich auf die Entscheidung des 25. Verwaltungsgerichts von Ankara zur Aussetzung der Vollziehung berief.

Mit dem am 31. Oktober 2025 im Amtsblatt veröffentlichten Beschluss des Bankenrates vom 30. Oktober 2025 mit der Nummer 11929/21528 war die Betriebserlaubnis der Papara Elektronik Para A.Ş. als E-Geld-Institut im Rahmen des Gesetzes Nr. 6493 widerrufen worden.