Schritt der Zentralbank zur Stärkung von TL-Einlagen: Zinssätze für KKM geändert

Die Zentralbank hat ihre Maßnahmen zur Förderung des Übergangs von währungsgeschützten Einlagen (KKM) zu Einlagen in Türkischer Lira (TL) sowie zur Reduzierung der KKM-Konten fortgesetzt. Demnach wurde die Untergrenze für den KKM-Zinssatz von 80 Prozent auf 70 Prozent des Leitzinses gesenkt. Die Änderungen treten am 22. Juli 2024 in Kraft.

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Mit einer an die Banken versandten Anwendungsrichtlinie der Zentralbank der Republik Türkei (TCMB) wurde die Untergrenze für den auf KKM-Konten angewandten Zinssatz von 80 Prozent auf 70 Prozent des Leitzinses gesenkt. Der am Ende der Laufzeit von der TCMB zu zahlende Wechselkursdifferenzbetrag wird weiterhin auf Basis des Leitzinses berechnet.

Zudem wurde mitgeteilt, dass für neu eröffnete und verlängerte Konten keine Zahlungen unter der Bezeichnung „Zusatzrendite“ geleistet werden dürfen. Damit wird erwartet, dass sich der Rückgang der KKM-Konten beschleunigt und der Anteil der TL-Einlagen steigt.

Die Änderungen treten am 22. Juli 2024 in Kraft.

Zuvor entsprach die Untergrenze für den auf KKM-Konten angewandten Zinssatz 40 Prozent, was 80 Prozent des Leitzinses von 50 Prozent entsprach. Mit der neuen Anwendungsrichtlinie wurde das Niveau von 40 Prozent auf 35 Prozent gesenkt.