Schritt der Zentralbank zur Unterstützung der Lira
Die Zentralbank der Republik Türkei (TCMB) hat im Rahmen der Vereinfachung ihrer Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils der türkischen Lira (TL) im Bankensystem Erleichterungen bei Exportkrediten und beim Zugang von Unternehmen zu Krediten eingeführt.
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Während das Kommuniqué der TCMB zur Änderung des Kommuniqués über die Wertpapierhaltung im Amtsblatt veröffentlicht wurde, erschien auf der Website auch eine Pressemitteilung zur Vereinfachung des makroprudenziellen Rahmens.
Demnach wurde die Praxis der Wertpapierhaltung in Höhe von 30 Prozent für von Banken vergebene Kredite sowie die Praxis der rechnungsbasierten Kreditvergabe beendet, um den Zugang von Unternehmen zu Krediten zu erleichtern. Zuvor war die Befreiungsgrenze für Rechnungen bei Export-, Investitions- und KMU-Krediten von 50 Tausend TL auf 250 Tausend TL angehoben worden. Mit der neuen Entscheidung ist für keine Kreditsumme mehr ein Rechnungsnachweis erforderlich.
Die Praxis der Wertpapierhaltung für Banken, die sich nach den Zinssätzen richtet, die über dem 1,8-fachen des Referenzzinssatzes für gewerbliche TL-Kredite liegen, wird aufgehoben. Auch die Praxis der Wertpapierhaltung für Factoring-Unternehmen, die sich nach den Zinssätzen richtet, die über dem 2,7-fachen des Referenzzinssatzes für Factoring-Forderungen liegen, wurde beendet.
Um Exportkredite zu unterstützen, werden die Importe von Investitionsgütern bei der Berechnung des Nettoexportkriteriums der Unternehmen nicht mehr berücksichtigt. Auf diese Weise wird bei der Wertpapierhaltung verhindert, dass investitionsbedingte Importausgaben den Nettoexport einschränken, was den Zugang zu Exportkrediten erleichtern wird. Die TCMB hatte zuvor bereits die Bedingung des Nettoexports beim Zugang zu Rediskontkrediten dahingehend revidiert, dass Investitionsgüterimporte nicht mehr einbezogen werden.
Darüber hinaus wurde die Praxis der 30-prozentigen Wertpapierhaltung für Wertpapiere, die von Banken aus dem Realsektor erworben wurden, beendet.
ANTEIL DER TL-EINLAGEN WIRD STEIGEN
Im Einklang mit den Daten, die einen beschleunigten Übergang zur TL zeigen, wurde das monatliche Ziel für die Erhöhung des TL-Anteils für Privatpersonen, das zuvor von 2 Prozent auf 2,5 Prozent angehoben worden war, auf 3,5 Prozent erhöht.
Das Ziel zur Erhöhung des TL-Anteils, das darauf abzielt, den Anteil der Standard-TL-Einlagen an den Gesamteinlagen zu steigern, wurde aus der Wertpapierpraxis herausgenommen und in die Praxis der Provisionserhebung auf die von Banken für Fremdwährungseinlagen gehaltenen Mindestreserven aufgenommen.
MASSNAHMEN ZUR REDUZIERUNG VON KURSGESCHÜTZTEN KONTEN WERDEN FORTGESETZT
Im Rahmen der Vereinfachungsschritte wird die Praxis der Wertpapierhaltung für die Erneuerung oder den Übergang von kursgeschützten Konten zur TL beendet, und das Ziel einer schrittweisen Reduzierung der devisenkonvertierbaren kursgeschützten Konten wird in der Provisionspraxis effektiver gesteuert. Sollte der Übergang zur TL zudem über dem festgelegten Ziel liegen, wird der überschüssige Teil auf das Erneuerungsziel angerechnet.
Der geldpolitische Ausschuss der TCMB hatte in seiner gestrigen Entscheidung erklärt, dass der Vereinfachungsprozess unter Berücksichtigung der Wirkungsanalysen schrittweise voranschreite und in diesem Rahmen der geldpolitische Transmissionsmechanismus durch zusätzliche Schritte zur Erhöhung des TL-Einlagenanteils weiter gestärkt werde.
In der Pressemitteilung der TCMB zur Vereinfachung des makroprudenziellen Rahmens wurde mitgeteilt, dass die technischen Details zu den Entscheidungen in den entsprechenden Regelungen enthalten sein werden.