SGK: Arbeitgeber mit unvollständigen Beitragsmeldungen erhalten keine Unterstützung!
Laut einem vom Sozialversicherungsinstitut (SGK) veröffentlichten Rundschreiben wird Arbeitgebern, die Beiträge unvollständig melden, der Mindestlohnzuschuss verweigert.
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Das Sozialversicherungsinstitut (SGK) hat ein Rundschreiben bezüglich des monatlichen Mindestlohnzuschusses in Höhe von 700 Lira für Arbeitgeber veröffentlicht.
Dem Rundschreiben des SGK zufolge wird der Zuschuss für Arbeitgeber gestrichen, die auch nur in einem einzigen Monat des Jahres Beiträge in einer Höhe melden, die ein Zehntel des Bruttomindestlohns unterschreitet. Bereits geleistete Zahlungen werden zuzüglich Strafgebühren zurückgefordert.
Gemäß dem Rundschreiben kann der Arbeitgeber für das Jahr 2024 nicht von der Unterstützung profitieren, wenn festgestellt wird, dass die beitragspflichtigen Einkünfte der Arbeitnehmer unvollständig oder gar nicht gemeldet wurden.
Die bereits ausgezahlten Beträge werden zusammen mit Verzugszinsen und Strafen zurückgefordert.