Sicherheitsleistung bei der Stadterneuerung gesenkt
Bei Projekten zur Stadterneuerung wurde der Prozentsatz der Sicherheitsleistung, der auf Basis der geschätzten Baukosten erhoben wird, von 10 auf 6 Prozent gesenkt. Die Entscheidung des Ministeriums für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten.
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Das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel hat im Rahmen des Gesetzes Nr. 6306 wichtige Änderungen an der Durchführungsverordnung vorgenommen.
Laut der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung wurde der Prozentsatz der Sicherheitsleistung für natürliche und juristische Personen des Privatrechts, die Stadterneuerungsprojekte durchführen, von 10 auf 6 Prozent reduziert. Diese Änderung zielt darauf ab, finanzielle Erleichterungen für Stadterneuerungsprojekte zu schaffen, indem die auf Basis der Baufläche berechneten Sicherheitsleistungen verringert werden.
WAS IST DIE SICHERHEITSLEISTUNG?
Auf Grundstücken mit risikobehafteten Gebäuden sind Bauunternehmer, die das Bauvorhaben übernehmen, verpflichtet, vor Erteilung der Baugenehmigung eine Sicherheitsleistung in Höhe von 6 Prozent der Gesamtkosten zu hinterlegen. Dieser Satz wird angewandt, um die Sicherheit und Fertigstellung der Projekte zu gewährleisten.