Şimşek kündigt an: „Vorauszahlungs-Steuersystem“ kommt!

Finanzminister Mehmet Şimşek hat ein neues Steuerpaket angekündigt, woraufhin die AKP mit den Arbeiten begonnen hat. Demnach soll die Steuer künftig im Voraus erhoben und die Steuererklärung erst im Anschluss eingereicht werden.

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Wie Yücel Kayaoğlu von der Zeitung Türkiye berichtet, enthält das neue Steuerpaket insbesondere Regelungen für Steuerzahler, bei denen eine Diskrepanz zwischen ihrem Einkommen und der gezahlten Steuer besteht.

Quellen aus der AKP gaben an, dass bei den Steuern von Ärzten, Ingenieuren, Zahnärzten oder bestimmten freiberuflichen Gruppen nachgebessert werden soll. Parteistrategen erklärten: „Man schaut sich Angehörige bestimmter Berufe an, sie führen ein sehr luxuriöses Leben, fahren Autos der neuesten Modelle oder leben im Luxus. Diesen Lebensstil zu pflegen, erfordert ein hohes Einkommen. Doch wenn man sich die gezahlte Steuer ansieht, gibt es keine Übereinstimmung mit dem Einkommen. Es gibt sogar Fälle, in denen gar keine Steuern gezahlt werden, als ob sie nichts verdienen würden. Dem wollen wir einen Riegel vorschieben.“

Die AKP-Quellen, die darauf hinwiesen, dass die Einführung einer „Vorauszahlungs-Steuer“ für freiberufliche Gruppen auf der Tagesordnung stehe, sagten: „Wir wollen, dass die Steuer im Voraus erhoben wird und die Steuererklärung erst danach erfolgt. Am Ende des Steuerzeitraums findet ein Ausgleich statt. Diese Methode verhindert Steuerhinterziehung. Denn niemand möchte einer Steuerprüfung unterzogen werden. Wenn die angemeldete Bemessungsgrundlage niedriger angegeben wird als die bereits gezahlte Steuer, wissen sie, dass sie geprüft werden.“

„KEIN GELD BLEIBT IN DER KASSE“

Die AKP-Strategen äußerten zudem, dass die Anwendung einer Mindestkörperschaftssteuer nicht nur für globale Unternehmen, sondern auch für inländische Firmen in Betracht gezogen werde: „Bei unserer Arbeit haben wir festgestellt, dass beispielsweise selbst die Steuern, die von den 100 größten Unternehmen in der Türkei hinsichtlich der Steuerbemessungsgrundlage gezahlt werden, sofort wieder abfließen, sobald sie in die Kasse gelangen. Da diese Steuer aufgrund von Ausnahmen, Anreizen und Befreiungen nicht im Finanzministerium verbleibt. Mit der geplanten Regelung werden Unternehmen verpflichtet sein, mindestens 15 Prozent Körperschaftssteuer zu zahlen, selbst wenn sie Ausnahmen oder Befreiungen in Anspruch nehmen“, so die Einschätzung.