Sonderverbrauchssteuer-Regelung für Diesel im Amtsblatt: Gestaffelte Erhöhung beginnt ab September
Mit dem im Amtsblatt veröffentlichten Beschluss wird die Sonderverbrauchssteuer (ÖTV) auf Diesel bis Ende August auf null gesetzt; ab September wird sie bis Dezember monatlich um 3 Lira steigen.
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Die neue Regelung zur Sonderverbrauchssteuer auf Diesel wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Mit dem Präsidialdekret wurde die Anwendung der Sonderverbrauchssteuer (ÖTV) auf Diesel gestaffelt, während Dieselkraftstoffe aus dem Eşel-Mobil-System herausgenommen wurden.
Dem Beschluss zufolge wird die auf Diesel erhobene Sonderverbrauchssteuer für den verbleibenden Teil des Monats August auf null festgesetzt.
Ab September erfolgt bis zum Jahresende eine monatliche Erhöhung um jeweils 3 Lira.
| Zeitraum | Anzuwendende Sonderverbrauchssteuer auf Diesel |
|---|---|
| Restlicher August 2026 | 0 Lira |
| September 2026 | 3 Lira |
| Oktober 2026 | 6 Lira |
| November 2026 | 9 Lira |
| Dezember 2026 | 12 Lira |
| Ab 1. Januar 2027 | 13,9006 Lira |
Im Rahmen der Regelung wird der Betrag der Sonderverbrauchssteuer auf Diesel ab dem 1. Januar 2027 bei 13,9006 Lira liegen. Damit wird der Steuerbetrag auf Diesel wieder auf das Niveau vor der Einführung des Eşel-Mobil-Systems angehoben.
Mit dem Beschluss wurden keine Änderungen an der bestehenden Anwendung des Eşel-Mobil-Systems für Benzin- und LPG-Produkte vorgenommen.
Sollte es bei diesen Produkten zu einem Anstieg der inländischen Raffineriepreise kommen, wird der Anteil der durch die Sonderverbrauchssteuer ausgeglichenen Erhöhungen bis zum 30. September bei 25 Prozent liegen.
Im Falle einer Senkung der inländischen Raffineriepreise wird die Sonderverbrauchssteuer weiterhin um den entsprechenden Betrag der Senkung erhöht. Das Eşel-Mobil-System wird zum 1. Oktober vollständig aufgehoben und auf eine freie Marktpreisbildung umgestellt.