Sonderverbrauchssteuer-Regelung für Diesel im Amtsblatt: Gestaffelte Erhöhung beginnt ab September

Mit dem im Amtsblatt veröffentlichten Beschluss wird die Sonderverbrauchssteuer (ÖTV) auf Diesel bis Ende August auf null gesetzt; ab September wird sie bis Dezember monatlich um 3 Lira steigen.

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Die neue Regelung zur Sonderverbrauchssteuer auf Diesel wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Mit dem Präsidialdekret wurde die Anwendung der Sonderverbrauchssteuer (ÖTV) auf Diesel gestaffelt, während Dieselkraftstoffe aus dem Eşel-Mobil-System herausgenommen wurden.

Dem Beschluss zufolge wird die auf Diesel erhobene Sonderverbrauchssteuer für den verbleibenden Teil des Monats August auf null festgesetzt.

Ab September erfolgt bis zum Jahresende eine monatliche Erhöhung um jeweils 3 Lira.

Zeitplan für die Sonderverbrauchssteuer auf Diesel gemäß dem im Amtsblatt veröffentlichten Beschluss.
ZeitraumAnzuwendende Sonderverbrauchssteuer auf Diesel
Restlicher August 20260 Lira
September 20263 Lira
Oktober 20266 Lira
November 20269 Lira
Dezember 202612 Lira
Ab 1. Januar 202713,9006 Lira

Im Rahmen der Regelung wird der Betrag der Sonderverbrauchssteuer auf Diesel ab dem 1. Januar 2027 bei 13,9006 Lira liegen. Damit wird der Steuerbetrag auf Diesel wieder auf das Niveau vor der Einführung des Eşel-Mobil-Systems angehoben.

Mit dem Beschluss wurden keine Änderungen an der bestehenden Anwendung des Eşel-Mobil-Systems für Benzin- und LPG-Produkte vorgenommen.

Sollte es bei diesen Produkten zu einem Anstieg der inländischen Raffineriepreise kommen, wird der Anteil der durch die Sonderverbrauchssteuer ausgeglichenen Erhöhungen bis zum 30. September bei 25 Prozent liegen.

Im Falle einer Senkung der inländischen Raffineriepreise wird die Sonderverbrauchssteuer weiterhin um den entsprechenden Betrag der Senkung erhöht. Das Eşel-Mobil-System wird zum 1. Oktober vollständig aufgehoben und auf eine freie Marktpreisbildung umgestellt.