Sozialversicherungsbeitragszuschuss für Arbeitgeber verlängert
Der Arbeitgebern gewährte SGK-Beitragszuschuss wurde per Präsidialdekret bis Ende 2026 verlängert.
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Der SGK-Beitragszuschuss, der darauf abzielt, die Beitragskosten für Arbeitgeber zu senken, wird durch eine Entscheidung des Präsidenten bis zum 31. Dezember 2026 fortgesetzt. Diese Entscheidung wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist damit offiziell in Kraft getreten.
Arbeitgeber, die die im Rahmen des vorläufigen Artikels 10 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes festgelegten Bedingungen erfüllen, werden weiterhin von dieser Unterstützung profitieren. Demnach werden die Beitragszahlungen der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung bis Ende 2026 aus dem Arbeitslosenversicherungsfonds gedeckt.
Diese Regelung zielt darauf ab, die finanzielle Belastung der Arbeitgeber zu verringern.