SPK aktualisiert Leitfaden für Investmentfonds: Begrenzung der Anzahl freier Fonds nach Portfoliomanagern eingeführt
Mit dem aktualisierten Leitfaden der SPK wurde eine Begrenzung für die Anzahl der freien Fonds eingeführt, die von Portfoliomanagementgesellschaften emittiert werden können.
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Das Kapitalmarktamt (SPK) hat seinen Leitfaden für Investmentfonds aktualisiert. Mit der neuen Regelung wird die Anzahl der freien Fonds, die von Portfoliomanagementgesellschaften emittiert werden können, auf Basis der Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Portfoliomanager festgelegt.
Demnach darf die Anzahl der freien Fonds, die eine Portfoliomanagementgesellschaft emittieren kann – einschließlich Spezialfonds –, die Anzahl der im Unternehmen angestellten Portfoliomanager nicht überschreiten.
Unternehmen, die derzeit über eine Anzahl an freien Fonds verfügen, die über dem festgelegten Limit liegt, wurde eine Frist bis zum 30. Juni 2029 eingeräumt, um sich an die neue Regelung anzupassen.
Im Leitfaden wurde zudem das Mindestanfangskapital für Portfoliomanagementgesellschaften je nach Befugnis auf 250 Millionen TL bzw. 500 Millionen TL festgelegt. Darüber hinaus wurde der Verkauf von Anteilen, die bestimmte Beteiligungsquoten in Unternehmen überschreiten, außerhalb der Börse eingeschränkt, sofern es sich nicht um bestimmte Verkäufe innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten handelt.