SPK-Entscheidung betrifft Investoren: Neue Ära an der Börse beginnt
Mit den neuen Grundsätzen der SPK wurde die Meldeschwelle für Aktienbesitz gesenkt; die MKK-Registrierungen und die Berechnung der tatsächlich im Umlauf befindlichen Aktien wurden neu geregelt.
12punto
Die Kapitalmarktbehörde (SPK) führt neue Regelungen ein, die Unternehmen, die an der Borsa İstanbul gehandelt werden, sowie Investorengruppen betreffen. Wie die Zeitung Sabah berichtet, wurde mit den Beschlüssen die Meldeschwelle für Aktienbesitz gesenkt, während gleichzeitig der Rahmen für die Berechnung der tatsächlich im Umlauf befindlichen Aktien (FDP) neu definiert wurde.
Gemäß den neuen Grundsätzen wird ab dem 11. September die Meldepflicht für den Aktienbesitz an Unternehmen an der Börse auf ein Niveau von 3 Prozent gesenkt. Mit diesem Schritt soll erreicht werden, dass sich Veränderungen in der Eigentümerstruktur schneller und transparenter am Markt widerspiegeln.
Die Zentralverwahrstelle (MKK) wird die Listen der Investoren, die direkt 3 Prozent oder mehr der Anteile halten, sowie der natürlichen und juristischen Personen, die indirekt – einschließlich über freie Fonds – mindestens 10 Prozent der Anteile halten, in Echtzeit aktualisieren.
Durch die Regelung wurde der Begriff der tatsächlich im Umlauf befindlichen Aktien als grundlegendes Kriterium für den Streubesitz definiert. Bei der Berechnung der FDP-Quote wird das Verhältnis der von der MKK erfassten, tatsächlich im Umlauf befindlichen Aktien zur Gesamtzahl der im MKK-System registrierten Aktien zugrunde gelegt.
Um die Marktliquidität und den tatsächlichen Grad des Streubesitzes präziser abzubilden, hat die SPK bestimmte Aktiengruppen von der Berechnung ausgenommen. Demnach werden Anteile, die sich im Besitz von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, Unternehmensgründern, konsolidierten verbundenen Unternehmen, Gesellschaftern mit mindestens 10 Prozent Kapitalanteil, Mitgliedern des Verwaltungs- und Aufsichtsrats sowie Führungskräften befinden, nicht in die FDP-Berechnung einbezogen.
Darüber hinaus werden Aktien, die Unternehmen durch Rückkäufe erworben haben, rechtlich eingeschränkte, gesperrte oder gepfändete Aktien, bestimmte besicherte Aktien, Aktien von betrieblichen Vorsorgeeinrichtungen oder Stiftungen sowie an ausländischen Börsen gehandelte Aktien von der Berechnung des Streubesitzes ausgeschlossen.
ERMITTLUNGEN WEGEN SOCIAL-MEDIA-BEITRÄGEN
Nach einem Antrag der SPK hat die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren bezüglich Beiträgen eingeleitet, die auf X von dem Konto mit dem Benutzernamen „bySerez“ veröffentlicht wurden. In der Ermittlungsakte wurden Beiträge untersucht, die sich zwischen dem 1. März 2023 und dem 1. August 2023 auf die an der Borsa İstanbul gehandelten Aktien mit den Kürzeln EYGYO, AHGAZ, TERA, BVSAN, A1CAP, SNICA, KAYSE, OBASE und SOKE bezogen.
Im Rahmen des Vorwurfs der „informationsbasierten Marktmanipulation“ wurden Haftbefehle gegen 5 Verdächtige erlassen. Bei gleichzeitigen Polizeieinsätzen wurden 4 Verdächtige festgenommen; die Arbeiten zur Ergreifung eines weiteren Verdächtigen, der als flüchtig gilt, dauern an.