SPK genehmigt Kapitalerhöhungsanträge von zwei Unternehmen
Das Kapitalmarktgremium (SPK) hat die Anträge von Alarko und Özderici Gayrimenkul Yatırım Ortaklığı auf Kapitalerhöhung genehmigt.
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Den Informationen im wöchentlichen Bulletin des SPK zufolge wurden die Anträge von Alarko Gayrimenkul Yatırım Ortaklığı AŞ auf eine kostenlose Kapitalerhöhung in Höhe von 1 Milliarde 738 Millionen 800 Tausend Lira sowie von Özderici Gayrimenkul Yatırım Ortaklığı AŞ in Höhe von 350 Millionen Lira angenommen.
Darüber hinaus wurde der Antrag von Arçelik AŞ auf die Emission von Schuldverschreibungen im Wert von 30 Milliarden Lira vom SPK genehmigt. Der Antrag von Tacirler Portföy Yönetimi AŞ auf Gründung des Zweiten Immobilien-Investmentfonds und die Ausgabe von Anteilscheinen wurde ebenfalls positiv beschieden.
Die Anträge auf Erteilung einer Betriebserlaubnis für V Portföy Yönetimi AŞ sowie auf die Bereitstellung von Befugniszertifikaten für Portfolioverwaltung und Anlageberatung wurden vom SPK ebenfalls akzeptiert. Zudem wurde infolge von Untersuchungen im Rahmen des Kapitalmarktgesetzes und der einschlägigen Rechtsvorschriften beschlossen, gegen 8 Personen Strafanzeige zu erstatten.
Schließlich hat das SPK gemäß Artikel 99/3 des Kapitalmarktgesetzes beschlossen, die notwendigen rechtlichen Schritte einzuleiten, um den Zugang zu drei Internetseiten zu sperren.