SPK-Stellungnahme zu Şişecam an die KAP

Die Kapitalmarktbehörde (SPK) hat bei ihrer Untersuchung der Aktiengeschäfte von Şişecam keine Unregelmäßigkeiten festgestellt, die ein weiteres Vorgehen erfordern würden.

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Die Kapitalmarktbehörde (SPK) hat die Untersuchung der Aktiengeschäfte der Türkiye Şişe ve Cam Fabrikaları AŞ abgeschlossen, die auf Antrag des Unternehmens eingeleitet worden war. Die Bewertung ergab, dass kein Sachverhalt vorliegt, der ein behördliches Einschreiten erforderlich macht.

In der auf der Plattform für öffentliche Offenlegung (KAP) veröffentlichten Mitteilung wurde erklärt, dass bei der Untersuchung, die auf den Antrag von Şişecam vom 10. Juni 2024 hin eingeleitet wurde, keine Anhaltspunkte für Straftatbestände gemäß den Artikeln 106 und 107 des Kapitalmarktgesetzes Nr. 6362 sowie keine Verstöße gegen die einschlägigen Bestimmungen des Kommuniqués über marktstörende Handlungen festgestellt wurden. Daher entschied die SPK, dass keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind.

Zudem wurde mitgeteilt, dass die Entscheidung der Türkiye Şişe ve Cam Fabrikaları AŞ übermittelt wird.