SPK verhängt sechsmonatiges Handelsverbot gegen 6 Personen

Das Kapitalmarktgremium (SPK) hat gegen 6 Personen ein vorübergehendes Handelsverbot an den Börsen für die Dauer von 6 Monaten verhängt. Die Entscheidung wurde im SPK-Bulletin veröffentlicht.

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Das Kapitalmarktgremium (SPK) hat gegen sechs Personen ein vorübergehendes Handelsverbot für die Dauer von 6 Monaten im Zusammenhang mit Transaktionen auf dem Aktienmarkt der Pera Gayrimenkul Yatırım Ortaklığı AŞ (PEGYO) verhängt.

In der Erklärung des SPK heißt es:

"Aufgrund des begründeten Verdachts auf Verstöße gemäß Artikel 107/1 des Kapitalmarktgesetzes Nr. 6362 bei den Transaktionen auf dem Aktienmarkt der Pera Gayrimenkul Yatırım Ortaklığı AŞ (PEGYO) wurde im Rahmen von Artikel 1 des Kapitalmarktgesetzes zum Schutz der Rechte und Interessen der Anleger sowie gestützt auf Artikel 128/1-(a) des Kapitalmarktgesetzes zur Verhinderung von Transaktionen, die auf die Schaffung eines künstlichen Marktes abzielen, gemäß Artikel 101/1 des Kapitalmarktgesetzes und den Artikeln 5/1 und 6/1 des Kommuniqués V-101.1 über Maßnahmen bei Untersuchungen zu Marktmissbrauch und Marktmanipulation beschlossen, gegen die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Personen ab den Transaktionen vom 15.01.2024 ein vorübergehendes Handelsverbot an den Börsen für die Dauer von 6 Monaten zu verhängen."