SPK verhängt vorübergehendes Handelsverbot gegen 8 Personen

Das Kapitalmarktgremium (SPK) hat beschlossen, gegen 8 Personen ein vorübergehendes Handelsverbot für die Dauer von 6 Monaten zu verhängen.

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Laut dem Bulletin des Kapitalmarktgremiums (SPK) hat das Gremium gegen 8 Personen ein Verbot verhängt, da ein begründeter Verdacht besteht, dass bei den Transaktionen auf dem Aktienmarkt der Tatlıpınar Enerji Üretim AŞ (TATEN) die in Artikel 107/1 des Kapitalmarktgesetzes (SPKn) Nr. 6362 genannten Handlungen begangen wurden.

Um die Rechte und Interessen der Anleger zu schützen und Transaktionen zur künstlichen Marktbeeinflussung zu verhindern, hat das Gremium beschlossen, gegen die genannten Personen ab dem 27. Januar ein vorübergehendes Handelsverbot an den Börsen für die Dauer von 6 Monaten zu verhängen.