Staatsanteil am Arbeitslosenfonds halbiert

Per Präsidialdekret wurde der Staatsanteil am Arbeitslosenversicherungsfonds von 1 Prozent auf 0,5 Prozent gesenkt; die Regelung tritt am 1. Mai 2026 in Kraft.

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Mit einem im Amtsblatt veröffentlichten Präsidialdekret wurde eine neue Regelung bezüglich des Staatsanteils am Arbeitslosenversicherungsfonds in Kraft gesetzt.

Der AKP-Vorsitzende und Präsident Recep Tayyip Erdoğan unterzeichnete das Dekret, mit dem der im Rahmen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes erhobene Staatsanteil von 1 Prozent auf 0,5 Prozent gesenkt wurde.

Im Rahmen der auf Artikel 49 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes Nr. 4447 basierenden Regelung wurde der Staatsanteil, der aus dem Arbeitslosenversicherungsfonds entnommen wird, auf 0,5 Prozent festgelegt.

Es wurde mitgeteilt, dass die Entscheidung zu Beginn des Monats in Kraft tritt, der auf das Datum der Veröffentlichung folgt. Demnach wird der neue Satz ab dem 1. Mai 2026 angewendet.