Staatsrat fällt Entscheidung gegen TÜİK: DİSK im Recht
Es gibt ein Urteil im Rechtsstreit, den die DİSK gegen das Türkische Statistikinstitut (TÜİK) angestrengt hatte, weil dieses die Warenkorb-Liste nicht mehr veröffentlichte. Demnach wurde der Berufungsantrag des TÜİK zurückgewiesen.
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Nachdem das Türkische Statistikinstitut (TÜİK) ab Juni 2022 die Veröffentlichung der Warenkorb-Liste eingestellt hatte, ist nun eine Entscheidung im Rechtsstreit gefallen, den die DİSK gegen das TÜİK angestrengt hatte.
In einer von der DİSK veröffentlichten Erklärung wurde mitgeteilt, dass der Prozess gegen das TÜİK gewonnen wurde.
"MUSS SICH AN DAS URTEIL HALTEN"
In der Erklärung hieß es: „Nachdem das TÜİK im Juni 2022 beschlossen hatte, die für die Inflation maßgebliche Warenpreisliste nicht mehr zu veröffentlichen, haben wir den Prozess gegen das TÜİK gewonnen; das Urteil, gegen das das Ministerium und das TÜİK Berufung eingelegt hatten, ist nun rechtskräftig. Gemäß dem vom Berufungsgericht bestätigten Gerichtsurteil ist das TÜİK verpflichtet, die Warenpreisliste wieder zu veröffentlichen. Die Präsidentschaft des TÜİK ist kein Ort, an dem Gerichtsurteile missachtet werden können. Gemäß Artikel 138 der Verfassung sind Gerichtsurteile für jeden bindend, einschließlich der Präsidentschaft des TÜİK.“
Nachdem das Gerichtsurteil rechtskräftig geworden war, habe man am 2. April 2024 beim TÜİK die Umsetzung des Verwaltungsgerichtsurteils beantragt, so die DİSK weiter: „Alle vom TÜİK versuchten Wege sind erschöpft. Das Gerichtsurteil ist rechtskräftig. Artikel 138 der Verfassung ist äußerst eindeutig: Die gesetzgebende und vollziehende Gewalt sowie die Verwaltung sind verpflichtet, sich an Gerichtsurteile zu halten; diese Organe und die Verwaltung können Gerichtsurteile in keiner Weise ändern und deren Vollstreckung nicht verzögern.“