Start am 1. Januar: Neue Ära bei Geldtransfers! Jetzt wird es verpflichtend
Justizminister Yılmaz Tunç kündigte im Rahmen der Bekämpfung illegaler Wetten wichtige Änderungen im Bankensystem an. Mit den neuen Regelungen wird für die Eröffnung von Konten bei elektronischen Zahlungsdienstleistern eine biometrische Verifizierung oder ein Identitätsnachweis mittels Chip-Ausweis zur Pflicht. Zudem werden für Überweisungen hoher Beträge zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen eingeführt.
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Das 11. Justizpaket, das im Justizausschuss der Großen Nationalversammlung der Türkei angenommen wurde und in der letzten Woche des Jahres dem Plenum des Parlaments vorgelegt werden soll, wird tiefgreifende Änderungen im Bankensystem mit sich bringen. Justizminister Yılmaz Tunç erklärte über soziale Medien, dass man einen neuen Aktionsplan zur Unterbindung illegaler Wettaktivitäten vorbereitet habe. In diesem Rahmen wird von Personen, die ein Konto bei elektronischen Zahlungsdienstleistern eröffnen möchten, eine biometrische Verifizierung oder eine Bestätigung mittels Chip-Ausweis verlangt werden.
ZUSÄTZLICHE SICHERHEIT BEI HOCHVOLUMIGEN TRANSAKTIONEN
Die neuen Regelungen, die am 1. Januar 2026 in Kraft treten, werden auch Änderungen bei Geldtransfers hoher Beträge mit sich bringen. MASAK wird bei Überweisungen ab 200.000 TL eine Verwendungszweckangabe von mehr als 20 Wörtern zur Pflicht machen. Banken können für Transaktionen oberhalb bestimmter Limits zusätzliche Verifizierungsmethoden verlangen. Diese Verifizierungsprozesse werden mittels SMS, biometrischen Daten oder Chip-Identitätskarten durchgeführt. Damit soll Betrugsfällen vorgebeugt werden. Die neuen Regelungen zielen darauf ab, die Sicherheit der Kunden zu erhöhen und zu verhindern, dass böswillige Akteure Kredite aufnehmen und Gelder auf verschiedene Konten transferieren.