Stellungnahme der Finanzverwaltung zur Mehrwertsteuer-„Anpassung“
Der Mehrwertsteuersatz für Restaurants und Cafés wurde von 8 Prozent auf 10 Prozent und der Satz von 18 Prozent auf 20 Prozent angehoben. Die Finanzverwaltung (GİB) gab in einer Stellungnahme zu dieser „Anpassung“ bekannt, dass keine Erhöhung der Mehrwertsteuersätze vorgenommen wurde.
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Die Finanzverwaltung (GİB) teilte mit, dass mit dem heute veröffentlichten Kommuniqué zur Änderung des allgemeinen Anwendungskommuniqués zur Mehrwertsteuer in keiner Weise eine Erhöhung der Mehrwertsteuersätze vorgenommen wurde.
In der auf der Website der GİB veröffentlichten Pressemitteilung wurde daran erinnert, dass im heutigen Amtsblatt ein Kommuniqué veröffentlicht wurde, das Erläuterungen zur Anwendung der Mehrwertsteuersätze bei Gastronomiedienstleistungen enthält.
In der Erklärung, in der darauf hingewiesen wurde, dass bereits am 16. April eine Pressemitteilung zu diesem Kommuniqué herausgegeben wurde, heißt es weiter:
„Da in einigen Presse- und Medienorganen der Eindruck erweckt wurde, als handele es sich bei der Regelung um eine Erhöhung der Mehrwertsteuersätze, bestand die Notwendigkeit, das Thema erneut klarzustellen. Das Kommuniqué wurde erstellt, um Fehler in der Anwendung zu korrigieren und Missbrauch zu verhindern. Grundsätzlich können Erhöhungen der Mehrwertsteuersätze nur durch einen Präsidialbeschluss erfolgen. Mit diesem Kommuniqué wurde in keiner Weise eine Erhöhung der Mehrwertsteuersätze vorgenommen.“