Steuer auf kostenloses Essen und Geschenke für Social-Media-Phänomene! Der Steuersatz steht fest

Für Social-Media-Content-Ersteller wurde eine Steuerpflicht von 15 Prozent auf kostenlos konsumierte Mahlzeiten zu Werbezwecken sowie auf als Geschenk erhaltene Produkte eingeführt. Auch wenn für die Werbung keine Barzahlung erfolgt, muss auf den Wert des Produkts oder der Dienstleistung eine Steuer entrichtet werden.

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Das vierte „Schulungsprogramm für verantwortungsbewusste Social-Media-Influencer“ wurde in Zusammenarbeit mit dem Handelsministerium, dem Finanzministerium und dem Werbeselbstkontrollrat durchgeführt. An dem ganztägigen Programm, das im Dienstgebäude des Steuerprüfungsamtes in Istanbul stattfand, nahmen Content-Ersteller mit 100.000 oder mehr Followern auf Social-Media-Plattformen teil.

Im Rahmen der Schulung wurden zahlreiche Themen behandelt, von ethischen Grundsätzen bis hin zu gesetzlichen Regelungen in den sozialen Medien. Während des Programms wurden die neuen Beschlüsse mit den Teilnehmern geteilt und darüber informiert, dass Content-Ersteller gemäß der Regelung Steuern auf PR-Produkte von Marken sowie auf Mahlzeiten zahlen müssen, die sie während der Vorstellung von Veranstaltungsorten konsumieren.

15 PROZENT STEUER WERDEN ERHOBEN

Laut einem Bericht von Akşam müssen Influencer den Wert der ihnen geschenkten Produkte oder der im Rahmen von Werbeaktionen verzehrten Mahlzeiten auf ihre Konten einzahlen, für die ein Ausnahmezertifikat vorliegt; 15 Prozent dieses Betrags werden als Steuer einbehalten. Im Programm wurden zudem die Arbeiten erläutert, die vom Handelsministerium im Rahmen des „Aktionsplans zur Bekämpfung illegaler Wetten im digitalen Umfeld“ durchgeführt werden. Die Influencer wurden auch über neue Sanktionen informiert, die eingeführt werden, um die Nutzung von Social-Media-Plattformen zur Bewerbung illegaler Wett- und Glücksspielaktivitäten zu verhindern.