Steuerregelung inklusive Vermögensfrieden in Kraft getreten

Das Gesetz, das verschiedene Änderungen im Steuerrecht enthält, wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten. Im Rahmen der Regelung wurde die Anwendung des Vermögensfriedens aufgenommen sowie Stundungsfristen und bestimmte Anreize angepasst.

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Das Gesetz zur Änderung einiger Gesetze, das steuerliche Regelungen enthält, wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten.

Das Gesetz enthält auch Bestimmungen zum Vermögensfrieden.

REGELUNG FÜR AUSLÄNDISCHE EINKÜNFTE

Demnach werden Einkünfte, die natürliche Personen, die als in der Türkei ansässig gelten, im Ausland erzielen, für einen Zeitraum von 20 Jahren von der Einkommensteuer befreit, sofern sie in den letzten drei Kalenderjahren vor ihrer Ansässigkeit in der Türkei weder einen Wohnsitz noch eine Steuerpflicht in der Türkei hatten.

STUNDUNGSFRIST VERLÄNGERT

Bei der Stundung öffentlicher Forderungen wurde die maximale Ratenzahlungsfrist von 36 auf 72 Monate verlängert. Der Betrag für eine Stundung ohne Sicherheitsleistung wurde auf 1 Million Lira festgelegt.

STEUERBEFREIUNG BEI LÖHNEN

Für Löhne von qualifiziertem Dienstleistungspersonal, das in qualifizierten Dienstleistungszentren beschäftigt ist, wird eine Einkommensteuerbefreiung für den Teil gewährt, der das Dreifache des Bruttomindestlohns nicht übersteigt.

FRIST FÜR VERMÖGENSFRIEDEN BIS 2027

Wenn natürliche oder juristische Personen im Ausland befindliches Geld, Gold, Devisen, Wertpapiere und andere Kapitalmarktinstrumente bis zum 31. Juli 2027 bei Banken oder Finanzintermediären melden, werden für die Beträge dieser Vermögenswerte keine Steuerprüfungen oder Steuerfestsetzungen durchgeführt.

ANREIZE FÜR DAS ISTANBULER FINANZZENTRUM

Die Laufzeit des 100-prozentigen Körperschaftsteuerabzugs für Unternehmen, die im Istanbuler Finanzzentrum eine Teilnehmerbescheinigung besitzen und dort Finanzaktivitäten ausüben, wurde bis zum Jahr 2047 verlängert.

Darüber hinaus wurde die 5-jährige Befreiungsfrist von Finanzaktivitätsgebühren bei Gründungs- und Genehmigungsverfahren für diese Unternehmen auf 20 Jahre verlängert.