Steuersenkungen für Deviseneinnahmen in Planung

Neue Regelungen zur Förderung von Devisenzuflüssen ins Land stehen bevor. Eine bald im Parlament einzureichende Verordnung sieht eine Senkung der Körperschaftsteuer um 5 Prozentpunkte für Exporteure vor. Unternehmen, die im Ausland tätig sind, sollen auf die ins Land gebrachten Gewinne nur noch 5 Prozent Steuern zahlen.

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Um den Zufluss von Devisen in das Land zu fördern, wird eine Reihe neuer Maßnahmen in Kraft treten. Finanzminister Mehmet Şimşek gab eine Erklärung zu dem neuen Reformpaket ab.

Şimşek betonte, dass man mit dem umgesetzten Wirtschaftsprogramm ein ausgewogeneres, inklusiveres und nachhaltigeres Wachstum sowie einen dauerhaften Wohlstandsanstieg anstrebe. Zu den Prioritäten des Programms gehörten die dauerhafte Etablierung von Preisstabilität, die Förderung von Investitionen, Beschäftigung, Produktion, Export und Wettbewerbsumfeld, die Verbesserung der Leistungsbilanz sowie die Finanzierung des Haushalts durch nachhaltige und gesunde Quellen, so Şimşek.

Şimşek wies darauf hin, dass sie in diesem Rahmen Strukturreformen zur Steigerung von Produktion, Wettbewerb und Produktivität umsetzen werden, die Geld-, Finanz- und Einkommenspolitik koordinieren, und erklärte, dass die Arbeiten an den im mittelfristigen Programm festgelegten steuerlichen Maßnahmen fortgesetzt würden.

Şimşek teilte mit, dass sie einen Teil dieser Arbeiten priorisiert hätten und das Thema in Kürze auf die Tagesordnung des Parlaments kommen werde, und äußerte sich wie folgt:

"Mit dem Paket sehen wir Regelungen vor, die den Export unterstützen und den Devisenzufluss in unser Land fördern sollen, um zur Erreichung der Ziele des Wirtschaftsprogramms beizutragen. Um den Devisenzufluss in unser Land zu fördern, werden wir den Steuersatz für Steuerermäßigungen und Befreiungen, die auf bestimmte Aktivitäten unserer Einkommen- und Körperschaftsteuerpflichtigen im Ausland angewendet werden, unter der Bedingung erhöhen, dass der Gewinn ins Land gebracht wird. Zur Unterstützung des Exports werden wir eine Senkung der Körperschaftsteuer um 5 Prozentpunkte auf die Gewinne aus den Aktivitäten von produzierenden und liefernden Exporteuren anwenden. Die Anwendung gilt für Exportaktivitäten, die von produzierenden oder liefernden Institutionen auf der Grundlage eines vermittelten Exportvertrags über Außenhandelskapitalgesellschaften oder sektorale Außenhandelsgesellschaften durchgeführt werden."

Şimşek gab auch Informationen zu den Details der Anwendung, die den Devisenzufluss in das Land fördern soll, und hielt fest:

"Die 50-prozentige Gewinnbefreiung für Einkünfte aus Architektur-, Ingenieur-, Software-, Design-, Datenverarbeitungs-, Call-Center-Dienstleistungen sowie Bildungs- und Gesundheitsaktivitäten, die als Dienstleistungen im Ausland erbracht werden, erhöhen wir unter der Bedingung, dass der Gewinn in die Türkei gebracht wird, auf 80 Prozent. Damit senken wir die Steuerlast unserer Körperschaftsteuerpflichtigen für diese Gewinne auf 5 Prozent."

Şimşek erklärte zudem, dass sie 50 Prozent der Gewinne von Einkommen- und Körperschaftsteuerpflichtigen von der Einkommen- und Körperschaftsteuer befreien werden, sofern die aus dem Ausland erzielten Dividenden vollständig in die Türkei gebracht werden.