Tarif für 2025 bekannt gegeben: Änderungen bei den Gebühren des Türkischen Patent- und Markenamts

Die Gebühren für Markenerneuerungen und Löschungsverfahren wurden angepasst, und es wurden neue Regelungen für Anträge auf zusätzliche Klassen eingeführt.

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Das Türkische Patent- und Markenamt hat den aktualisierten Gebührentarif für das Jahr 2025 bekannt gegeben.

Laut dem im Amtsblatt veröffentlichten Kommuniqué wurden Änderungen an den Gebühren für Markenerneuerungen, Löschungen und Antragsverfahren vorgenommen.

Gemäß der neuen Regelung wurden bestimmte Gebührenerhöhungen bei Markenerneuerungen und Löschungsverfahren umgesetzt, während neue Bestimmungen für Anträge auf zusätzliche Klassen eingeführt wurden.

In diesem Rahmen wird die Gebührenerhebung für Anträge auf Markenlöschung in zwei separaten Posten erfolgen. Die Markenlöschungsgebühr und der auf ein Treuhandkonto zu zahlende Betrag werden gemeinsam entrichtet, wobei der Treuhandbetrag keine Mehrwertsteuer enthält.

Der aktualisierte Gebührentarif wurde wie folgt festgelegt:

  • Markenerneuerungsgebühr (bis zu 2 Klassen): 2.049,67 TL
  • Erneuerungsgebühr für Marken mit abgelaufener Schutzfrist (bis zu 2 Klassen): 5.235,42 TL
  • Markenlöschungsgebühr: 23.458,33 TL
  • Treuhandbetrag für Markenlöschungsantrag: 23.458,33 TL
  • Markenerneuerungsgebühr für jede weitere Klasse: 500 TL
  • Erneuerungsgebühr für Marken mit abgelaufener Schutzfrist für jede weitere Klasse: 875 TL
  • Gebühr für zusätzliche Klassen bei Markenanmeldungen (ab der 3. Klasse): 654,42 TL
  • Gebühr für zusätzliche Klassen ab der 3. Klasse bei Auswahl aus den 34 Warenklassen unter der Gruppe 35/5: 300 TL