Termin für die Auszahlung der Rentenerhöhungsdifferenzen steht fest
Es wurde bekannt gegeben, dass die Differenzbeträge für die Renten von insgesamt 2.441.795 Personen, die Alters-, Invaliditäts-, Dienstunfähigkeits-, Hinterbliebenen- oder Waisenrenten beziehen, mit Wirkung zum 1. Juli 2024 am 26. Juli ausgezahlt werden.
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Die Sozialversicherungsanstalt (SGK) hat bekannt gegeben, wann Personen, die Alters-, Invaliditäts-, Dienstunfähigkeits-, Hinterbliebenen- oder Waisenrenten beziehen, ihre Rentenerhöhungen erhalten werden.
In der Erklärung heißt es:
"Die Differenzbeträge, die sich für insgesamt 2.441.795 Personen, die im Rahmen von Artikel 4/1-(c) (Emekli Sandığı) des Gesetzes Nr. 5510 Alters-, Invaliditäts-, Dienstunfähigkeits-, Hinterbliebenen- oder Waisenrenten beziehen, mit Wirkung zum 1. Juli 2024 ergeben haben, werden auf ihre Konten bei den Banken und PTT-Filialen, bei denen sie ihre Renten beziehen, überwiesen und am 26. Juli 2024 ausgezahlt.
Demnach:
Für diejenigen, die ihre Rente monatlich beziehen: in Höhe der Differenz für einen Monat, nämlich den Juli;
Für diejenigen, die ihre Rente vierteljährlich beziehen:
In der 1. Gruppe, die ihre Rente im Zeitraum Mai-Juni-Juli bezieht: in Höhe der Differenz für einen Monat, nämlich den Juli;
In der 2. Gruppe, die ihre Rente im Zeitraum Juni-Juli-August bezieht: in Höhe der Differenz für zwei Monate, nämlich Juli und August;
In der 3. Gruppe, die ihre Rente im Zeitraum Juli-August-September bezieht: in Höhe der Differenz für drei Monate, nämlich Juli, August und September, wurden diese Beträge angewiesen. Die Gesamtsumme der Differenzauszahlungen beläuft sich auf 11 Milliarden TL."
WANN ERHALTEN BEZIEHER DER MINDESTRENTE IHRE NACHZAHLUNGEN?
Die Differenzbeträge für die Renten derjenigen, deren Mindestrente 10.000 TL betrug und die aufgrund der Erhöhung des Basisgehalts keine Verbesserung ihrer Bezüge erhalten konnten, nun aber auf 12.500 TL angehoben wurden, werden am 26. Juli auf ihre PTT- und Bankkonten überwiesen.