Tritt am 1. Januar in Kraft: Wertgrenze bei Verbraucherschlichtungsstellen geändert

Mit einer im Amtsblatt veröffentlichten neuen Regelung wurde die finanzielle Obergrenze für Streitigkeiten, die von Verbraucherschlichtungsstellen bearbeitet werden, ab 2026 auf 186.000 Lira angehoben.

İHA

Das vom Handelsministerium erstellte Kommuniqué, das eine Aktualisierung der finanziellen Grenzen für Verbraucherschlichtungsstellen vorsieht, wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Mit dieser Regelung wurde der Zuständigkeitsbereich der Provinz- und Bezirksverbraucherschlichtungsstellen für Verbraucherstreitigkeiten für das Jahr 2026 neu festgelegt.

Demnach wurde die bestehende finanzielle Grenze um 25,49 Prozent erhöht und auf 186.000 Türkische Lira festgesetzt. Im Rahmen der Anwendung, die ab dem 1. Januar 2026 in Kraft tritt, sind die Provinz- oder Bezirksverbraucherschlichtungsstellen für Streitigkeiten zuständig, deren Wert unter 186.000 TL liegt.