TÜRK-İŞ zur Mindestlohn-Debatte: „Nicht vereinbar mit der Realität des Landes“
Der stellvertretende Vorsitzende von TÜRK-İŞ und Vorsitzende der Gewerkschaft Koop-İş, Eyüp Alemdar, erklärte: „Die Aussagen des IWF, dass ‚Mindestlohnerhöhungen die Inflation nicht anheizen sollten‘, sowie die Forderung von MÜSİAD, dass ‚die Mindestlohnerhöhung 25 Prozent nicht überschreiten dürfe‘, sind mit der Realität des Landes nicht vereinbar.“
AA
Die Augen richten sich auf die Sitzung der Mindestlohnkommission am 10. Dezember, bei der über den neuen Mindestlohn entschieden wird, der direkt etwa 7 Millionen Menschen betrifft und indirekt die gesamte Gesellschaft beeinflusst.
Wenige Tage vor dem Treffen gab der stellvertretende Vorsitzende von TÜRK-İŞ und Vorsitzende der Gewerkschaft Koop-İş, Eyüp Alemdar, eine schriftliche Erklärung zur Mindestlohnerhöhung, zu Rentenbezügen und zur Einstellung von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst ab.
Alemdar betonte, dass Mindestlohnerhöhungen nicht die Ursache für Inflation seien, und führte weiter aus:
„Vor der Sitzung der Mindestlohnkommission sind die Aussagen des IWF, dass ‚Mindestlohnerhöhungen die Inflation nicht anheizen sollten‘, sowie die Forderung von MÜSİAD, dass ‚die Mindestlohnerhöhung 25 Prozent nicht überschreiten dürfe‘, in Bezug auf den ab 2025 geltenden Mindestlohn nicht mit der Realität des Landes vereinbar. In einer Zeit, in der die Wirtschaftskrise und die Lebenshaltungskosten in unserem Land von Tag zu Tag steigen und unsere Bevölkerung, allen voran die Mindestlohnempfänger, unter großen Schwierigkeiten leidet, sind diese Äußerungen inakzeptabel.“
Alemdar wies darauf hin, dass ein weiteres wichtiges Thema der Arbeitswelt die „Unsicherheit darüber sei, dass diejenigen, die 2025 in Rente gehen, im Vergleich zu den Rentnern des Jahres 2024 einen Rentenverlust von etwa 35 Prozent erleiden werden“.
Alemdar bewertete die Situation wie folgt: „Diese Unsicherheit muss beseitigt werden, und diese Praxis, die zu einer neuen Benachteiligung bei der Rente führen wird, muss schnellstmöglich durch eine gesetzliche Regelung korrigiert werden.“