Zusätzlicher Schritt der türkischen Zentralbank zur Straffung durch Mindestreserveanforderungen

Für den Teil der von der Zentralbank festgelegten Kredite, der die monatliche Wachstumsrate von 2 Prozent übersteigt, wird die Mindestreserve in türkischen Lira für einen Zeitraum von einem Jahr gesperrt.

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Im Rahmen der zusätzlichen Straffungsmaßnahmen zur Unterstützung des restriktiven geldpolitischen Kurses der Zentralbank der Republik Türkei (TCMB) wird eine auf dem Kreditwachstum basierende Mindestreservepflicht eingeführt.

Das Kommuniqué der TCMB zur Änderung des Kommuniqués über Mindestreserven wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Demnach wird für den Teil der von der Zentralbank festgelegten Kredite, der die monatliche Wachstumsrate von 2 Prozent übersteigt, die Mindestreserve in türkischen Lira für einen Zeitraum von einem Jahr gesperrt.

Die TCMB hatte in ihrer Ankündigung zu den zusätzlichen Straffungsmaßnahmen erklärt, dass sie neben der Wertpapierhaltung an Arbeiten zur Einführung einer auf dem Kreditwachstum basierenden Mindestreserve arbeite, um die Wirksamkeit der Anwendung bezüglich der Kreditwachstumsgrenzen zu erhöhen.

In der Ankündigung wurde mitgeteilt, dass im Rahmen der auf dem Kreditwachstum basierenden Wertpapierhaltung beschlossen wurde, die monatliche Wachstumsgrenze für gewerbliche Kredite in TL von 2,5 Prozent auf 2 Prozent zu senken, die monatliche Wachstumsgrenze für Verbraucherkredite von 3 Prozent auf 2 Prozent zu reduzieren und die Grenze von 2 Prozent für Autokredite beizubehalten.

In der Zusammenfassung der Sitzung des geldpolitischen Ausschusses der TCMB vom 22. Februar hieß es: "Sollte eine deutliche und dauerhafte Verschlechterung des Inflationsausblicks prognostiziert werden, wird der geldpolitische Kurs gestrafft. Sollte es zu Entwicklungen beim Kreditwachstum und bei den Einlagenzinsen kommen, die über die Prognosen hinausgehen, wird der geldpolitische Transmissionsmechanismus unterstützt."