Türkischer Döner-Riese im Konkordatsverfahren
Für Ekrem Coşkun Döner, eine Kette mit hunderten Filialen in der gesamten Türkei, hat im Rahmen des Konkordatsverfahrens eine wichtige Phase begonnen. Die 15-tägige Frist für Gläubiger, ihre Forderungen anzumelden, hat offiziell begonnen.
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Ekrem Coşkun Döner, das mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen hat, hatte im vergangenen Juni einen Konkordatsantrag gestellt, um seine finanziellen Engpässe zu überwinden. Mit Beschluss des 3. Handelsgerichts von Konya wurde dem Unternehmen eine dreimonatige vorläufige Frist gewährt, während der die Finanzstruktur des Unternehmens vom Konkordatsverwalter geprüft wurde.
Mit der offiziellen Bekanntmachung des Konkordatsverwalters müssen Personen und Organisationen, die Forderungen an das Unternehmen haben, diese innerhalb von 15 Tagen anmelden, um ihre Rechte zu wahren. Die Anträge können persönlich, durch Vertreter mit notariell beglaubigter Vollmacht oder per Einschreiben mit Rückschein beim Büro des Konkordatsverwalters eingereicht werden.
Der Erklärung im Rahmen des Verfahrens zufolge könnten Gläubiger, die ihre Forderungen nicht fristgerecht anmelden, mit Rechtsverlusten konfrontiert werden. Gläubiger, die in der Bilanz des Unternehmens verzeichnet sind, können nur in Höhe der dort aufgeführten Beträge an der Versammlung teilnehmen. Wer jedoch nicht in der Bilanz erfasst ist und keine Meldung erstattet, kann weder an der Konkordatsversammlung teilnehmen noch an der Festlegung der Forderungshöhe mitwirken.
Die Betroffenen müssen ihren Antrag gemäß Artikel 299 des Vollstreckungs- und Konkursgesetzes Nr. 2004 einreichen. In der Forderungsanmeldung müssen Kapital- und Nebenforderungen getrennt ausgewiesen werden; zudem müssen das Fälligkeitsdatum sowie etwaige besicherte Forderungen explizit angegeben werden. Forderungen auf Fremdwährungsbasis müssen zum Wechselkurs vom 17. Juni 2025 berechnet werden, dem Datum, an dem der Konkordatsantrag des Unternehmens angenommen wurde. Falls Zinsen berechnet wurden, muss zudem eine Berechnungstabelle für den Zeitraum bis zum 7. November 2025, dem Beginn der endgültigen Frist, offiziell vorgelegt werden. Meldungen, die nicht den Anforderungen entsprechen oder unvollständige Unterlagen enthalten, werden als ungültig betrachtet.
Die Entwicklungen der kommenden Tage im Prozess der finanziellen Umstrukturierung von Ekrem Coşkun Döner werden für die Zukunft des Unternehmens und seiner Gläubiger entscheidend sein.