TÜİK hat Daten veröffentlicht: Mietsteigerungsrate für Januar steht fest
Nach den vom Türkischen Statistikinstitut (TÜİK) veröffentlichten Daten wurde die jährliche Inflationsrate im Dezember auf 30,89 Prozent berechnet. Auf Basis dieser Daten wurde auch die neue Mietsteigerungsrate für Wohnungen und Gewerbeimmobilien festgelegt.
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Mit der Veröffentlichung der Inflationszahlen für Dezember steht nun auch die Mietsteigerungsrate fest. Das Türkische Statistikinstitut (TÜİK) hat die Daten für den Monat Dezember der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Den Daten von TÜİK zufolge lag die Inflation im Dezember monatlich bei 0,89 Prozent und jährlich bei 30,89 Prozent.
Mit dieser Entwicklung wurde die Mietsteigerungsrate für Wohnungen und Gewerbeimmobilien auf 34,88 Prozent festgelegt. Mieter und Geschäftsinhaber, deren Mietverträge in diesem Monat auslaufen, werden die Miete auf Basis dieses Satzes erhöhen. Im Vormonat lag die Mietsteigerungsrate noch bei 35,91 Prozent.
AUF WELCHER DATENGRUNDLAGE ERFOLGT DIE ERHÖHUNG?
Die für Wohnungen anzuwendende Mietsteigerungsrate wird auf Basis der von TÜİK bekannt gegebenen Veränderungsrate des Verbraucherpreisindex (VPI) im 12-Monats-Durchschnitt des Vormonats berechnet. Vermieter können die Miete um diesen Prozentsatz oder darunter erhöhen.
Wenn die Mieterhöhung beispielsweise im Oktober erfolgen soll, wird der von TÜİK für den September desselben Jahres veröffentlichte 12-Monats-Durchschnitt des VPI herangezogen.
Bei Gewerbeimmobilien wird die Mietsteigerungsrate gemäß den vertraglichen Bestimmungen festgelegt. Wenn im Vertrag festgelegt ist, dass die Erhöhung auf Basis eines von TÜİK veröffentlichten Index erfolgt, wird die Mieterhöhung auf Grundlage des entsprechenden Indexwertes des Vormonats berechnet. Der Vermieter darf diesen Satz nicht überschreiten.
Wenn die Erhöhung beispielsweise im Oktober angewendet werden soll, wird der von TÜİK im September veröffentlichte entsprechende Indexwert zugrunde gelegt.