Umfang für den ÖTV-befreiten Fahrzeugkauf für Menschen mit Behinderungen wird erweitert: Neue Grenzwerte und Antragsbedingungen stehen fest
Mit den jüngsten Änderungen beim ÖTV-befreiten Fahrzeugkauf für Menschen mit Behinderungen wurde der Anwendungsbereich vergrößert und Neuerungen bei den Antragsverfahren eingeführt. Im Rahmen des Gesetzes wurden insbesondere für Menschen mit orthopädischen Behinderungen und Personen unter Vormundschaft neue Möglichkeiten geschaffen.
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In der Türkei sind wichtige Regelungen für den Erwerb von Fahrzeugen mit Befreiung von der Sonderverbrauchssteuer (ÖTV) für Menschen mit Behinderungen in Kraft getreten. Mit der von der Großen Nationalversammlung der Türkei verabschiedeten neuen Regelung wurde sowohl der Anwendungsbereich erweitert als auch eine Reihe neuer Kriterien für den Kaufprozess eingeführt.
NEUE RECHTE FÜR MENSCHEN MIT EINER BEHINDERUNG VON ÜBER 40 PROZENT
Ab sofort können auch Bürger mit einer orthopädischen Behinderung von 40 Prozent oder mehr unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ein Fahrzeug ohne ÖTV erwerben. Mit dem neuen Gesetz wurde zudem ein anderer Weg für diejenigen eröffnet, die keinen Führerschein erhalten können. Auch sie können diese Rechte in Anspruch nehmen, sofern sie bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen erfüllen.
FAHRZEUGPREISLIMIT AKTUALISIERT
Andererseits wurde auch die Obergrenze für den Preis von Fahrzeugen aktualisiert, die unter Inanspruchnahme der ÖTV-Befreiung erworben werden können. Die für 2025 geltende Obergrenze von 2.290.200 TL wurde für das Jahr 2026 auf 2.873.972 TL angehoben. Das zu erwerbende Fahrzeug muss innerhalb dieser Preisspanne liegen und einen Anteil an inländischer Produktion von mindestens 40 Prozent aufweisen.
BEDINGUNGEN ÄNDERN SICH JE NACH BEHINDERUNGSGRAD
Menschen mit schwerer Behinderung, also Personen mit einem Behindertenausweis von 90 Prozent oder mehr, können diese Befreiung weiterhin alle zehn Jahre für einen Fahrzeugkauf nutzen. Für Personen mit einem Grad unter 90 Prozent ist es erforderlich, dass im ärztlichen Attest der Vermerk „kann ein Fahrzeug mit spezieller Vorrichtung führen“ enthalten ist. Bei diesen Fahrzeugen sind Brems-, Gas- und Kupplungsvorrichtungen, die der Behinderung des Halters entsprechen, zwingend erforderlich; Fahrzeuge mit Automatikgetriebe heben diese Bedingung nicht auf.
REGELUNG FÜR VORMÜNDER UND GESETZLICHE VERTRETER
Auch Transaktionen durch gesetzliche Vertreter wurden mit der Regelung abgesichert. Bei Menschen mit geistiger Behinderung führen die gerichtlich bestellten Vormünder die Transaktionen durch, während für Personen unter 18 Jahren die Eltern oder gesetzlichen Vormünder alle Schritte abschließen können.
FAHRZEUGE IM RAHMEN DER ÖTV-BEFREIUNG
Auch die Modellauswahl ist vielfältig. Viele inländisch produzierte Modelle, die die Bedingungen erfüllen, wie Togg T10X und T10F, Fiat Egea und Egea Cross, Renault Clio und Megane, Toyota Corolla und C-HR, Hyundai i20 und Bayon, sind mit ÖTV-Befreiung erhältlich.
AUSNAHME FÜR AUSSERGEWÖHNLICHE SITUATIONEN
Die Regelung enthält zudem Ausnahmen für außergewöhnliche Situationen wie Naturkatastrophen. Sollte ein Fahrzeug aufgrund von Überschwemmungen, Bränden, Unfällen oder ähnlichen Gründen unbrauchbar werden, kann ohne die 10-jährige Wartefrist erneut ein Fahrzeug mit ÖTV-Befreiung erworben werden.