Unsicherheit bei der 'Mindestzahlung' für Kreditkarten geklärt. Es hieß, die Karten würden gesperrt

Die Behauptung, dass Kreditkarten von Nutzern, die drei Monate in Folge nur den 'Mindestbetrag' zahlen, gesperrt würden, wurde vom Journalisten Barış Yarkadaş in den Raum gestellt. Nun ist die Wahrheit ans Licht gekommen.

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Es wurde behauptet, dass Karten von Personen, die dreimal hintereinander nur den Mindestbetrag ihrer Kartenschulden zahlen, für die Nutzung gesperrt würden. Odatv hat bei den zuständigen Behörden zu den 'Mindestzahlungs'-Gerüchten nachgefragt.

Berichten in sozialen Medien und auf verschiedenen Internetseiten zufolge wurde behauptet, dass die Karten von Nutzern, die drei Monate in Folge nur den Mindestbetrag zahlen, gesperrt würden.

Nach Angaben der Behörden gibt es eine solche Praxis nicht. Kreditkarteninhaber können ihre Karten weiterhin nutzen, solange sie den Mindestbetrag ihrer Kartenschulden begleichen.

AUF IHRE SCHULDEN WIRD VERZUGSZINS ERHOBEN

Der Mindestzahlungsbetrag einer Kreditkarte ist der niedrigste Betrag, den Sie bis zum Fälligkeitsdatum Ihrer Kreditkartenschulden zahlen müssen.

Sollten Sie einen Betrag unterhalb dieser Mindestzahlung leisten, wird auf Ihre Schulden ein Verzugszins erhoben. Wenn jedoch die Mindestzahlung geleistet wird, kann die Kreditkarte weiterhin genutzt werden.

Wirtschaftsbehörden erklärten, dass an dieser bisher angewandten Methode keine rechtlichen Änderungen vorgenommen wurden.

Der entsprechende Artikel im Gesetz über Bank- und Kreditkarten, der weiterhin in Kraft ist, lautet wie folgt:

„Wird der Mindestbetrag nicht innerhalb von drei Monaten nach dem Fälligkeitsdatum gezahlt, werden die dem Karteninhaber vom kartenausgebenden Institut zur Verfügung gestellten Kreditkarten storniert, sofern der Betrag nicht innerhalb eines Monats nach der Benachrichtigung durch das Institut beglichen wird oder aufgrund der Nutzung von Bank- und Kreditkarten gerichtliche Strafen verhängt wurden; bis zur vollständigen Tilgung der Schulden können keine neuen Kreditkarten ausgestellt werden.“