Untergrenze für Wettbewerbsstrafen auf 167.473 Lira festgelegt

Die Untergrenze für Verwaltungsgeldstrafen gemäß dem Gesetz zum Schutz des Wettbewerbs wurde auf Basis der Neubewertungsrate (58,46 Prozent) auf 167.473 Lira angehoben.

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Das von der Wettbewerbsbehörde (Rekabet Kurumu) erstellte "Kommuniqué zur Erhöhung der im ersten Absatz von Artikel 16 des Gesetzes Nr. 4054 zum Schutz des Wettbewerbs vorgesehenen Untergrenze für Verwaltungsgeldstrafen, gültig bis zum 31.12.2024" wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Demnach wurde die Untergrenze für Verwaltungsgeldstrafen, die im Gesetz zum Schutz des Wettbewerbs geregelt sind, auf Basis der Neubewertungsrate von 58,46 Prozent für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 auf 167.473 Lira angehoben.