Unternehmen, die unerlaubte Marketing- und Verkaufsanrufe tätigen, müssen künftig vorsichtiger sein
Unternehmen, die unerlaubte Marketing- und Verkaufsanrufe im Bereich der elektronischen Kommunikationsdienste tätigen – in der Öffentlichkeit als „Spam-Anrufe“ bekannt –, müssen künftig vorsichtiger agieren.
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Die Informations- und Kommunikationstechnologiebehörde (BTK) hat Strafen gegen Anrufe verhängt, die Bürger belästigen. Das von der Informations- und Kommunikationstechnologiebehörde eingeleitete Verwaltungsverfahren bezüglich unerlaubter Anrufe für den Verkauf und die Vermarktung von Internetzugangsdiensten wurde nun abgeschlossen.
Die Informations- und Kommunikationstechnologiebehörde, die die Einhaltung der Vorschriften für Unterhändler und Agenturen durch die Betreiber im Zusammenhang mit den in der Öffentlichkeit als „Spam-Anrufe“ bekannten und Bürger belästigenden Verkaufs- und Marketinganrufen umfassend geprüft hat, verhängte Strafen gegen 15 Betreiber, bei denen gesetzeswidrige Praktiken festgestellt wurden.
Gegen die Unternehmen, die Bürger mit unerlaubten Anrufen kontaktierten, wurden durch einen Beschluss des Informations- und Kommunikationstechnologierates Verwaltungsstrafen in unterschiedlicher Höhe verhängt, die sich auf insgesamt rund 51,5 Millionen TL belaufen.