Untersuchung zur Hungerarmutsgrenze zeigt den Zustand des Mindestlohns: In zwei Monaten geschmolzen

Das Forschungszentrum der Vereinigten Metallgewerkschaft (BİSAM) hat seinen Bericht für Februar 2024 auf Basis der Kriterien für eine gesunde und ausgewogene Ernährung einer vierköpfigen Familie erstellt. Die Ergebnisse des Berichts zeigen, dass der den Bürgern gewährte Mindestlohn innerhalb von zwei Monaten an Wert verloren hat.

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In dem betreffenden Bericht wurden die Indexzahlen nach Ausgabengruppen des Türkischen Statistischen Instituts (TÜİK), die Warenpreise von 2003, die aktuellen Internetpreise von İstanbul Halk Ekmek und Supermarktketten sowie das BİSAM-Ernährungsmuster als Referenz herangezogen.

Demnach liegt die Hungerarmutsgrenze im Februar bei 16.100 Lira. Dieser Betrag stellt lediglich die Mindestsumme dar, die für Lebensmittel aufgewendet werden muss. Basierend auf Berechnungen, die die Konsumausgaben der Haushalte über die Hungerarmutsgrenze hinaus berücksichtigen, liegt die Armutsgrenze bei 55.691 Lira.

ARMUTSGRENZE FÜR ALLEINLEBENDE PERSONEN BEI 25 TAUSEND

Dem Bericht zufolge müssen sich die monatlichen Ausgaben für eine alleinlebende Person, die sich gesund und ausgewogen ernähren möchte, sowie die Kosten für Wohnen, Transport, Bildung und Gesundheit auf mindestens 25.568 Lira belaufen. Demnach liegt die Armutsgrenze für eine alleinlebende Person bei 25.568 Lira.

MILCHPRODUKTE AN DER SPITZE

Bei den täglichen Ausgaben im Februar war die Gruppe der Milch und Milchprodukte mit 170,72 Lira die kostenintensivste. Der für Fleisch, Geflügel und Fisch erforderliche Mindestbetrag liegt bei 109,40 Lira. Die täglichen Ausgaben für Gemüse und Obst stiegen auf 124,28 Lira. Die Ausgaben für Brot stiegen auf täglich 33,38 Lira, für feste und flüssige Fette auf 30,80 Lira. Eier kosteten 10,69 Lira, Zucker, Honig, Marmelade und Melasse 13,40 Lira.