Verbot des Verkaufs von Gebrauchtwagen über dem Neupreis um 6 Monate verlängert

Die Verordnung, die den Verkauf von Gebrauchtwagen zu einem Preis verbietet, der über dem Neupreis liegt, wurde um weitere 6 Monate verlängert.

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Die vom Handelsministerium vorgenommene Änderung der Verordnung über gebrauchte Kraftfahrzeuge wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Demnach dürfen gebrauchte Kraftfahrzeuge bis zum 1. Juli 2024 nicht zu einem Preis zum Verkauf angeboten werden, der über dem vom Hersteller und den Vertriebshändlern empfohlenen aktuellen Verkaufspreis liegt.

BEFUGNIS ZUR VERLÄNGERUNG UM WEITERE 6 MONATE

In der Verordnung wird zudem darauf hingewiesen, dass das Handelsministerium befugt ist, diese Frist um weitere 6 Monate zu verlängern. 

Was umfasst die Preisregulierung für Gebrauchtwagen?

Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen, die die Preisregulierung für Gebrauchtwagen enthält, wurde im Amtsblatt vom 6. Juli 2023 mit der Nummer 32240 veröffentlicht. Das hervorstechende Detail der veröffentlichten Verordnung betrifft die Preise von Fahrzeugen, die als Gebrauchtwagen verkauft werden sollen. Demnach dürfen die Gebrauchtwagenpreise der zum Verkauf stehenden Fahrzeuge die Neupreise nicht überschreiten.

Aufgrund der stetig steigenden Fahrzeugpreise konnte der Gebrauchtwagenpreis eines neu gekauften Fahrzeugs nach einer gewissen Zeit über den Neupreis steigen. Um diese Situation zu verhindern und die Preiserhöhungen zu stoppen, hat das Handelsministerium einen vorübergehenden Artikel in die Verordnung aufgenommen. Gemäß diesem Artikel wurde der Verkauf von Gebrauchtwagen zu einem Preis über dem Neupreis verboten. Dieses Verbot umfasst sowohl Verkäufe in physischen Umgebungen als auch im Internet.