Verbot für den Verkauf von Mystery-Boxen im E-Commerce

Das Handelsministerium hat beschlossen, den Verkauf von Produkten mit unklarem Inhalt, wie etwa sogenannten „Mystery-Boxen“, auf E-Commerce-Plattformen zu stoppen. Das Ministerium hat Warnungen an die Plattformen verschickt, um den Verkauf dieser Produkte zu unterbinden.

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Die in letzter Zeit auf E-Commerce-Seiten rasant verbreiteten „Mystery-Boxen“, deren Inhalt nicht näher beschrieben wird, sind in den Fokus des Handelsministeriums gerückt. Das Ministerium hat im Rahmen einer Sitzung des Werberats beschlossen, den Verkauf solcher Produkte zu untersagen.

Nach Untersuchungen des Gremiums wurde festgestellt, dass die Werbung für „Mystery-Boxen“ das wirtschaftliche Verhalten der Verbraucher negativ beeinflussen kann. Es wurde erklärt, dass solche Verkaufsmethoden Verbraucher zu Käufen verleiten könnten, die sie normalerweise nicht tätigen würden, und dies daher als unlautere Geschäftspraktik eingestuft wird.

Das Ministerium gab bekannt, dass im Einklang mit den getroffenen Entscheidungen gegen neun verschiedene Werbetreibende Unterlassungsstrafen verhängt wurden und Warnungen an die Plattformen, auf denen diese Produkte verkauft werden, ergangen sind, um präventive Maßnahmen zu ergreifen. Es wurde betont, dass die Kontrollen zum Schutz der Verbraucher und zur Bekämpfung irreführender Werbung fortgesetzt werden. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass die Bemühungen kontinuierlich fortgesetzt werden, um sicherzustellen, dass insbesondere junge Verbraucher durch solche Praktiken keinen Schaden erleiden.