Das Verfassungsgericht hat die Begründung für die Ablehnung der Aufhebung der zusätzlichen Kfz-Steuer veröffentlicht: 'Keine Belastung'
Das Verfassungsgericht (AYM) hat die begründete Entscheidung zur Ablehnung des Antrags auf Aufhebung der zusätzlichen Kfz-Steuer (MTV) veröffentlicht. In der Entscheidung erklärte das Gericht, dass "das Fahrzeug, das eine Person besitzt, als Vermögenswert einer der Indikatoren für die finanzielle Leistungsfähigkeit ist", und kam zu dem Schluss, dass dies "nicht im Widerspruch zu den Grundsätzen der gerechten Verteilung der Steuerlast und der Gleichheit steht".
12punto
Das Verfassungsgericht hat die begründete Entscheidung zur Ablehnung des Antrags auf Aufhebung der zusätzlichen Kfz-Steuer veröffentlicht. In der heute im Amtsblatt veröffentlichten Begründung prüfte das Verfassungsgericht den von den CHP-Abgeordneten Özgür Özel, Burcu Köksal, Gökhan Günaydın und 126 weiteren Abgeordneten eingereichten Aufhebungsantrag. Das Gericht stellte fest, dass die Entscheidung darüber, mit welchen steuerlichen Instrumenten die durch das Erdbeben entstandenen wirtschaftlichen Verluste ausgeglichen werden sollen, im Ermessen der Legislative liegt, und bewertete die Regelung zur Erhebung einer zusätzlichen Kfz-Steuer für das Jahr 2023 als den Erforderlichkeitskriterien entsprechend.
"KEIN UNANGEMESSENES UNGLEICHGEWICHT"
Das höchste Gericht vertrat die Auffassung, dass die Regelung zur Erreichung dieses legitimen Ziels geeignet sei, wenn man bedenke, dass die einmalige Zahlung der zusätzlichen Kfz-Steuer zur Bereitstellung der benötigten Finanzmittel beitragen werde.
Das Verfassungsgericht hielt zudem fest, dass 'das Fahrzeug, das eine Person besitzt, als Vermögenswert einer der Indikatoren für die finanzielle Leistungsfähigkeit ist und dass angesichts des Ausmaßes der durch die Erdbeben verursachten materiellen Verluste kein unangemessenes Ungleichgewicht zwischen dem Nutzen, der durch die Beseitigung dieser Verluste erzielt wird, und der Belastung, die die Fahrzeughalter tragen müssen, besteht'.
SCHLUSSFOLGERUNG: KEIN WIDERSPRUCH ZU GLEICHHEITSGRUNDSÄTZEN
Unter Berücksichtigung aller Aspekte und der Tatsache, dass die Kfz-Steuer eine weit verbreitete Steuer ist, die alle Teile der Gesellschaft umfasst, kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Regelung nicht im Widerspruch zu den Grundsätzen der Besteuerung nach finanzieller Leistungsfähigkeit, der gerechten Verteilung der Steuerlast und der Gleichheit steht.
Hier ist die Entscheidung: