Vermieter und Mieter aufgepasst! Bemerkenswerte Nachricht der Zentralbank zur Mietpreisobergrenze
Die für Wohnungsmieten geltende Mietpreisobergrenze von 25 Prozent läuft am 2. Juli 2024 aus. Während Millionen von Mietern und Vermietern gespannt darauf warten, ob die Mietpreisbremse verlängert wird, erklärte die Zentralbank: „Die Auswirkungen des Auslaufens der Regelung, die den Mietanstieg auf 25 Prozent begrenzt, auf die Mietinflation in naher Zukunft werden ebenfalls genau beobachtet.“
12punto
Die Mietpreisobergrenze von 25 Prozent für Wohnungsmieten läuft am 2. Juli 2024 aus.
Die Regelung, die 2022 für ein Jahr in Kraft trat, wurde 2023 um ein weiteres Jahr verlängert. Ob die Mietpreisbremse fortgesetzt wird, beschäftigt derzeit Mieter und Vermieter gleichermaßen.
Die Zentralbank der Republik Türkei (TCMB) hat nun das Protokoll der Sitzung des geldpolitischen Ausschusses (PPK) vom 25. April veröffentlicht.
„WIRD AUSLAUFEN“
In dem Bericht des PPK-Sitzungsprotokolls heißt es: „Die Auswirkungen des Auslaufens der Regelung, die den Mietanstieg auf 25 Prozent begrenzt, auf die Mietinflation in naher Zukunft werden ebenfalls genau beobachtet.“
Im Protokoll der Sitzung des geldpolitischen Ausschusses wurde zu diesem Thema Folgendes festgehalten:
„Während die jährliche Mietinflation weiterhin auf einem hohen Niveau verharrt, deuten die Frühindikatoren, die anhand von Mikrodaten des Einzelhandelszahlungssystems (PÖS) verfolgt werden, darauf hin, dass sich die im Februar begonnene Verlangsamung der Mietanstiegsrate im April fortsetzen wird. Andererseits blieb der jährliche Anstieg der Immobilienpreise mit einem Rückgang auf 58,3 Prozent im Februar unter der jährlichen Verbraucherpreisinflation, und saisonbereinigte Daten deuten darauf hin, dass sich der monatliche Anstieg in diesem Bereich in den letzten Monaten erheblich verlangsamt hat. Es wird davon ausgegangen, dass diese Situation bei den Immobilienpreisen ein Faktor ist, der die Mietinflation in der kommenden Zeit begrenzen wird. Andererseits werden die Auswirkungen des Auslaufens der Regelung, die den Mietanstieg auf 25 Prozent begrenzt, auf die Mietinflation in naher Zukunft ebenfalls genau beobachtet.“
WIE HOCH WÄRE DIE MIETERHÖHUNG OHNE OBERGRENZE?
Sollte die Regelung nicht fortgesetzt oder keine neue Obergrenze eingeführt werden, würden die Mietanpassungen wie zuvor auf Basis des 12-Monats-Durchschnitts der Inflation berechnet werden.
Basierend auf den heute veröffentlichten Inflationszahlen für April lag der für Mai anzuwendende Satz bei 59,64 Prozent.
Das bedeutet: Gäbe es diesen Monat keine 25-Prozent-Grenze, läge der maximale Anpassungssatz bei 59,64 Prozent.