Verordnung über Preisauszeichnungen geändert: QR-Code-Menüs und Tara-Pflicht eingeführt

Das Handelsministerium hat umfassende Änderungen an der Verordnung über Preisauszeichnungen vorgenommen. Mit den neuen Regelungen treten zahlreiche Neuerungen in Kraft, von der Tara-Regelung bis hin zu QR-Code-Menüs.

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Um Verbrauchern fundiertere Entscheidungen bei Preisen zu ermöglichen, hat das Handelsministerium wichtige Änderungen an der Verordnung über Preisauszeichnungen vorgenommen. Wie NTV berichtet, ist es für Verkäufer mit der neuen Regelung nun verpflichtend, das Gewicht des Behälters, in dem die Ware gewogen wird, vom Verkaufspreis abzuziehen – ausgenommen sind Verpackungen wie Plastiktüten, Frischhaltefolien oder Papiertüten, die den Stückpreis nicht beeinflussen. Diese Anwendung gilt insbesondere für Produkte wie in Schachteln verkaufte Baklava. Auf diese Weise wird das Tara der Schachtel abgezogen und die Preisgestaltung erfolgt ausschließlich auf Basis des Nettogewichts des Produkts.

PREISDATEN WERDEN IN ECHTZEIT AN DAS MINISTERIUM ÜBERMITTELT

Auch für den Gastronomiesektor wurden neue Regeln eingeführt. Betriebe wie Restaurants, Cafés, Konditoreien und Gaststätten müssen Informationen zu ihren Preislisten an das System des Handelsministeriums übermitteln. Diese Daten können der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Zudem müssen diese Betriebe ihre Preislisten den Kunden per QR-Code anzeigen. Kunden, die keinen QR-Code nutzen möchten, wird eine gedruckte Speisekarte zur Verfügung gestellt.

SEPARATE STRAFEN FÜR JEDES PRODUKT

Sollten Preislisten unvollständige, falsche oder der Verordnung widersprechende Informationen enthalten, wird für jedes einzelne Produkt eine separate Sanktion verhängt. Somit wird jeder bei Kontrollen festgestellte Verstoß unabhängig bewertet.

ÄRA DES ELEKTRONISCHEN PREISSYSTEMS BEI DRUCKERZEUGNISSEN

Auch für den Verkauf von Zeitungen, Zeitschriften und Büchern wurden neue Regelungen eingeführt. Bei diesen Produkten wurde die Möglichkeit geschaffen, neben dem Preisschild auch ein elektronisch einsehbares Preissystem zu etablieren.

Alle diese Änderungen sind ab heute in Kraft getreten.