Verpflegungskosten für Staatsbedienstete für das Jahr 2024 festgelegt

Im Jahr 2024 werden von Staatsbediensteten 7,70 bis 31,41 Lira und von Vertragspersonal 9,37 bis 37,55 Lira für das Mittagessen erhoben. Das Kommuniqué tritt am 15. Januar in Kraft.

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Das vom Ministerium für Schatz und Finanzen erstellte Kommuniqué zur Anwendung der Verordnung über die Verpflegungshilfe für Staatsbedienstete wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Mit dem Kommuniqué wurden die Grundsätze für die Mindestverpflegungskosten festgelegt, die im Jahr 2024 von Beamten und Vertragspersonal, die den Mittagessenservice in Anspruch nehmen, erhoben werden.

Demnach werden die durch die Verpflegungshilfe entstehenden Kosten durch Mittel gedeckt, die in den Budgets der Institutionen bereitgestellt werden, wobei diese zwei Drittel der Verpflegungskosten für Ankara, Istanbul und Izmir sowie die Hälfte für andere Provinzen nicht überschreiten dürfen. Der Teil der Verpflegungskosten, der nicht aus dem Budget gedeckt werden kann, wird vom Personal erhoben.

Vom 15. Januar 2024 bis zum 14. Januar 2025 wird von Beamten, die den Mittagessenservice in Anspruch nehmen, ein täglicher Betrag zwischen 7,70 Lira und 31,41 Lira erhoben. Vertragspersonal zahlt je nach Gehalt einen täglichen Mittagessensbeitrag zwischen 9,37 Lira und 37,55 Lira.

In diesem Rahmen wird die tägliche Mittagessengebühr wie folgt erhoben: 7,70 Lira von Beamten in Positionen mit einem Zusatzindikator bis zu 600 (einschließlich), 13,09 Lira bei einem Zusatzindikator bis zu 1700 (einschließlich), 16,26 Lira bei einem Zusatzindikator bis zu 2800 (einschließlich), 21,07 Lira bei einem Zusatzindikator bis zu 4200 (einschließlich), 28,06 Lira bei einem Zusatzindikator bis zu 5400 (einschließlich) und 31,41 Lira bei Positionen mit einem Zusatzindikator von über 5400.

Vom Vertragspersonal werden bei einem monatlichen Bruttovertragsgehalt bis zu 14.870 Lira (einschließlich) täglich 9,37 Lira, bei bis zu 25.100 Lira (einschließlich) täglich 16,26 Lira, bei bis zu 34.675 Lira (einschließlich) täglich 29,51 Lira und bei über 34.675 Lira täglich 37,55 Lira als Verpflegungskosten erhoben.

Die Einrichtungen können unter Berücksichtigung der Stellen- oder Positionsbezeichnung des Personals, der Art der Dienstleistungen, der Verpflegungskosten und der Bedingungen für die Bereitstellung des Mittagessens an verschiedenen Orten Verpflegungskosten festlegen, die über den genannten Beträgen liegen.

Das Kommuniqué tritt am 15. Januar in Kraft.