Vier-Monats-Differenz steht fest: Rentenerhöhungsrechnung hat sich geändert! Schlechte Nachrichten für alle, die auf einen Wohlfahrtszuschlag hoffen...
Während die Erhöhungssätze für Millionen von Beamten und Rentnern für Juli klarer werden, hat die schwindende Wahrscheinlichkeit einer zusätzlichen Erhöhung in den politischen Kreisen Ankaras für Enttäuschung gesorgt.
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Nach den jüngsten Daten des Türkischen Statistikinstituts (TÜİK) erreichte die kumulierte Inflationsdifferenz für vier Monate nach der Inflation von insgesamt 10,04 Prozent in den Monaten Januar, Februar und März sowie dem im April bekannt gegebenen Anstieg von 4,18 Prozent einen Wert von 14,64 Prozent. Dieser Anstieg wird sich direkt auf die Renten von SSK- und Bağ-Kur-Rentnern auswirken.
Beamte und Beamtenrentner hingegen sehen sich aufgrund der aus dem Tarifvertrag resultierenden Differenzen mit einer niedrigeren Erhöhungsrate konfrontiert. Laut den vom SGK-Experten İsa Karakaş geteilten Daten liegt die viermonatige Erhöhungsrate für diese Gruppe bei nur 10,51 Prozent und damit etwa 4,13 Prozent unter der tatsächlichen Inflation auf dem Markt. Die Forderungen nach einer zusätzlichen pauschalen Erhöhung, auf die Beamtenrentner seit einiger Zeit warten, werden nicht erfüllt.
Die Inflationserwartungen für Mai und Juni werden ebenfalls entscheidend für die im Juli vorzunehmenden Erhöhungen sein. Laut der von der Zentralbank durchgeführten Umfrage unter Marktteilnehmern könnte die Erhöhungsrate für SSK- und Bağ-Kur-Rentner 18,58 Prozent erreichen, wenn die Inflation in den kommenden zwei Monaten bei 1,89 Prozent bzw. 1,52 Prozent liegt. Sollte die Inflation zwei Monate lang bei etwa 1,50 Prozent bleiben, wird der Gesamtanstieg bei etwa 18,10 Prozent liegen. Ökonomen erwarten, dass die Erhöhungsrate im Juli zwischen 17,5 und 19,5 Prozent liegen wird. Im Gegensatz dazu werden Beamte und Beamtenrentner aufgrund des Tarifvertrags einen Anstieg erhalten, der etwa 4 Prozent unter diesen Sätzen liegt.
Während in Ankara die Auswirkungen der von der Regierung umgesetzten strengen Inflationspolitik diskutiert werden, heißt es in politischen Kreisen, dass es keine Vorbereitungen für einen zusätzlichen Wohlfahrtszuschlag oder eine pauschale Erhöhung gebe. Laut dem SGK-Experten Karakaş liegt derzeit nur die obligatorische Inflationsdifferenz auf dem Tisch, während zusätzliche Regelungen vorerst nicht auf der Tagesordnung stehen.
Beamtenrentner hingegen leiden weiterhin unter der Tatsache, dass ihre Forderungen nach zusätzlichen Erhöhungen, auf die sie seit 2023 warten, erneut nicht erfüllt werden.