Vom Handelsministerium erstelltes allgemeines Zollkommuniqué angepasst

Die Beträge für Ordnungswidrigkeitsstrafen bei Verstößen gegen das Zollgesetz und die darauf basierenden Rechtsvorschriften sowie für Überstundenvergütungen wurden um den als Neubewertungsrate festgelegten Satz von 58,46 Prozent erhöht.

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Die Beträge für Ordnungswidrigkeitsstrafen bei Verstößen gegen das Zollgesetz und die darauf basierenden Rechtsvorschriften sowie für Überstundenvergütungen wurden um den als Neubewertungsrate festgelegten Satz von 58,46 Prozent erhöht.

Das vom Handelsministerium erstellte allgemeine Zollkommuniqué wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Mit dem Kommuniqué wurden einige im Zollgesetz und der entsprechenden Verordnung enthaltene Beträge gemäß der auf 58,46 Prozent festgesetzten Neubewertungsrate aktualisiert. Demnach betragen die im Gesetz und in der Zollverordnung genannten Ordnungswidrigkeitsstrafen ab dem 1. Januar 2024 828 Lira.

Die Überstundenvergütungen im Zollwesen wurden für Exporte auf 77,12 Lira und für sonstige Vorgänge auf 180,12 Lira festgelegt; für Lkw mit türkischem Kennzeichen wurde die Überstundenvergütung pro Lkw für Exporte auf 180,12 Lira und für sonstige Vorgänge auf 283,10 Lira bestimmt.

Auch die finanziellen Grenzen für die Regionaldirektionen für Zoll und Außenhandel sowie für die Verfahren des Ministeriums zur Rückerstattung oder Aufhebung von Zöllen wurden angehoben.

Das Kommuniqué tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.