Vom Parlament verabschiedet: Weitreichende Befugnisse für den Präsidenten bei Verbrauchs- und Mehrwertsteuer

Der „Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes zum Schutz des Wertes der türkischen Währung und einiger anderer Gesetze“ wurde in der Generalversammlung der Großen Nationalversammlung der Türkei angenommen. Mit der neuen Regelung wurde dem Präsidenten die Befugnis erteilt, die Bemessungsgrundlagen für die Sonderverbrauchssteuer (ÖTV) zu erhöhen oder auf null zu setzen.

12punto

Die Große Nationalversammlung der Türkei hat den „Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes zum Schutz des Wertes der türkischen Währung und einiger anderer Gesetze“ angenommen und damit verabschiedet. Das Gesetz enthält weitreichende Befugnisse und Regelungen zum Schutz des Wertes der türkischen Lira.

Gemäß der angenommenen Regelung wurde dem Präsidenten die Befugnis übertragen, Entscheidungen über Beschränkungen oder Regulierungen im Zusammenhang mit Devisengeschäften, dem Handel mit Edelmetallen und Steinen, dem Import und Export von daraus hergestellten Waren sowie Handelswechseln und Zahlungsmitteln zu treffen.

Im Rahmen des Gesetzes sind strenge Sanktionen für diejenigen vorgesehen, die in Bereichen ohne die erforderliche Betriebserlaubnis oder Genehmigung tätig sind. Gegen Personen, die solche unbefugten Aktivitäten ausüben, wird ein Bußgeld zwischen 50.000 TL und 250.000 TL verhängt, und alle kommerziellen Aktivitäten des betreffenden Unternehmens werden für einen Monat ausgesetzt. Sollte dieser Verstoß innerhalb von 5 Jahren wiederholt werden, wird die Strafe direkt an der Obergrenze festgesetzt.

Einer der bemerkenswertesten Artikel des Gesetzes betrifft die Regelung zur Sonderverbrauchssteuer (ÖTV). Der Präsident kann nun die Unter- und Obergrenzen der ÖTV-Bemessungsgrundlagen für die in Liste II des Gesetzes aufgeführten Waren bis auf das Dreifache erhöhen oder bis auf null senken. Diese Regelung ermöglicht es auch, unterschiedliche Steuersätze für Kraftfahrzeuge wie Personenkraftwagen, Kombis und Rennwagen basierend auf Motorvolumen, Reichweite und Batteriekapazität festzulegen.

Darüber hinaus wurden Fahrzeuge, die vom Verteidigungsministerium, dem Innenministerium, dem Präsidium für Verteidigungsindustrie und dem Nationalen Nachrichtendienst ausschließlich für Zwecke der Verteidigung und inneren Sicherheit beschafft werden, in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuerbefreiung aufgenommen. Leichte Nutzfahrzeuge, die nicht im Inland produziert werden, werden ebenfalls unter diese Bestimmung fallen.

Mit dem neuen Gesetz wurden die dem Präsidenten übertragenen Befugnisse sowohl zur Kontrolle des Binnenmarktes als auch zur flexiblen Steuerung der Steuerpolitik bemerkenswert ausgeweitet.