Wohlfahrtsanteil-Vorschlag der MHP: Zusätzliche Unterstützung für Mindestlohnempfänger und Rentner

Der MHP-Abgeordnete für Konya, Mustafa Kalaycı, forderte die Gewährung von Wohn- und Transportbeihilfen für Mindestlohnempfänger, die in Großstädten leben. Mit Blick auf die Rentenbezüge erklärte Kalaycı zudem, dass man sich neben den regulären Rentenerhöhungen auch die Gewährung eines zusätzlichen Wohlfahrtsanteils wünsche.

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Auf dem Weg in das neue Jahr richten Millionen von Arbeitnehmern und Rentnern ihre Aufmerksamkeit auf die anstehenden Erhöhungsraten.

Wie die der Regierung nahestehende Zeitung Türkiye berichtet, kam diesbezüglich ein Vorschlag für einen Wohlfahrtsanteil von der Milliyetçi Hareket Partisi (MHP), dem Partner der Cumhur İttifakı, an die AKP.

Der MHP-Abgeordnete für Konya, Mustafa Kalaycı, wies darauf hin, dass trotz gleicher Tätigkeiten und Dienstleistungen im öffentlichen Dienst Unterschiede bei den administrativen, finanziellen und sozialen Rechten aufgrund des unterschiedlichen Status der Beschäftigten bestehen, was die Motivation des Personals negativ beeinflusse.

Kalaycı sagte: „Es ist notwendig, ein öffentliches Personalsystem zu schaffen, das auf Kompetenz und Eignung basiert, das Status- und Beschäftigungschaos beseitigt, Lohngerechtigkeit gewährleistet, der Gesellschaft qualitativ hochwertige Dienstleistungen bietet, eine hohe Anpassungsfähigkeit an veränderte Bedingungen aufweist und effizienter ist.“

„WOHN- UND TRANSPORTBEIHILFE FÜR MINDESTLOHNEMPFÄNGER“

Kalaycı betonte, dass bei der Mindestlohnerhöhung für 2025 die Lebensbedingungen der Arbeitnehmer berücksichtigt werden müssten, und forderte, den Netto-Mindestlohn über die Armutsgrenze anzuheben.

Kalaycı, der für Mindestlohnempfänger in Großstädten Transport- und Wohnbeihilfen fordert, äußerte sich zu den Bezügen von Beamten und Rentnern wie folgt:

„Die Bezüge der Beamten sind im Jahr 2023 um durchschnittlich 129 Prozent und im Jahr 2024 um 78,07 Prozent gestiegen. Zu den durch Tarifverträge festgelegten Erhöhungen wurde sowohl 2023 als auch im Januar 2024 ein zusätzlicher Wohlfahrtsanteil gewährt. Es wäre angemessen, auch für die Erhöhungen im Jahr 2025 einen zusätzlichen Wohlfahrtsanteil zu gewähren. Artikel 55 des Gesetzes Nr. 5510 sieht vor, dass die gemäß diesem Gesetz festgesetzten Einkommen und Renten jeweils zum Januar- und Juli-Zahlungstermin eines jeden Jahres entsprechend der Veränderungsrate des Verbraucherpreisindex (VPI) des vorangegangenen Halbjahres angepasst werden. Auch hier sind wir der Ansicht, dass im Jahr 2025 zusätzlich zu dieser Erhöhung für unsere SSK- und BAĞ-KUR-Rentner ein zusätzlicher Wohlfahrtsanteil gewährt werden sollte.“