Wann wird die 5.000-TL-Prämie an Rentner ausgezahlt?
Anlässlich des 100. Jahrestages der Republik wird Rentnern eine einmalige Prämie in Höhe von 5.000 TL ausgezahlt. Millionen von Rentnern fragen sich, wann das Geld auf ihren Konten eingehen wird.
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Die Auszahlungstermine für die Prämie zum Tag der Republik stehen bei Millionen von SSK- und Bağ-Kur-Rentnern im Fokus. Nach der Kabinettssitzung am 9. Oktober kündigte der AKP-Vorsitzende und Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan die Auszahlung einer Prämie zum Tag der Republik am 29. Oktober an.
WANN ERFOLGT DIE AUSZAHLUNG DER 5.000-TL-PRÄMIE?
Die Zahlung von 5.000 TL an Rentner anlässlich des 100. Jahrestages der Republik erfolgt einmalig. Die Rentenprämien werden in der ersten Novemberhälfte auf die Konten überwiesen.
WER ERHÄLT DIE 5.000-TL-PRÄMIE?
Nach der Kabinettssitzung erklärte Staatspräsident Erdoğan: "Wir haben beschlossen, unseren Rentnern eine einmalige Zahlung von 5.000 Türkischen Lira zu gewähren. Rentner, die gleichzeitig erwerbstätig sind, sind von dieser Regelung ausgenommen."
ERWERBSTÄTIGE RENTNER ERHALTEN KEINE PRÄMIE
Personen, die im Zeitraum vom 1. bis 31. Oktober 2023 zu irgendeinem Zeitpunkt einer Erwerbstätigkeit nachgingen – einschließlich derjenigen, die Sozialversicherungsbeiträge zur Unterstützung zahlen –, sowie Personen, die während des Bezugs einer Altersrente ohne Unterbrechung dieser Rente in den in der entsprechenden Verordnung genannten Betrieben arbeiteten, sind von der Zahlung ausgeschlossen.
WER ERHÄLT DIE RENTENPRÄMIE NICHT?
Etwa 12,2 Millionen Rentner werden von der Zahlung profitieren, die Gesamtkosten belaufen sich auf 61 Milliarden Lira.
Nach Daten der Sozialversicherungsanstalt (SGK) beläuft sich die Gesamtzahl der Rentner, einschließlich Witwen- und Waisenrentenempfängern, auf 15 Millionen 467 Tausend, während die Zahl der Rentner auf Aktenbasis 14 Millionen 667 Tausend beträgt. 1 Million 776 Tausend Rentner arbeiten weiter und zahlen Sozialversicherungsbeiträge zur Unterstützung. Zudem gibt es Personen, die nach ihrer Pensionierung bei der SSK, BAĞ-KUR oder der Rentenkasse (Emekli Sandığı) weiterhin einer Tätigkeit unterliegen, die der BAĞ-KUR zugeordnet ist. Von Rentnern, die weiterhin als BAĞ-KUR-Versicherte arbeiten, werden keine Sozialversicherungsbeiträge zur Unterstützung (SGDP) erhoben, jedoch wird ihre fortgesetzte Erwerbstätigkeit der SGK gemeldet. Wer nach der Pensionierung auf diese Weise faktisch weiterarbeitet, kann die 5.000-Lira-Zahlung nicht in Anspruch nehmen.
WELCHE RENTNER PROFITIEREN VON DER 5.000-LIRA-PRÄMIE?
Für die Auszahlung der 5.000 Lira an Rentner wird eine Änderung des Gesetzes Nr. 5510 über Sozialversicherungen und allgemeine Krankenversicherung vorgenommen. Es wird erwartet, dass das Gesetz in den kommenden Tagen zügig in der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) beraten wird.
Personen, die eine Altersrente, eine Rente wegen Dienstunfähigkeit, eine Invaliditätsrente oder eine Hinterbliebenenrente (Witwen- und Waisenrente) beziehen, haben Anspruch auf die 5.000-Lira-Zahlung. Ebenso profitieren von der SGK unterstützte Angehörige von Märtyrern, Veteranen, Kriegsveteranen, Sicherheitswächter, Spitzensportler sowie zivile Opfer von Terroranschlägen und deren Anspruchsberechtigte von der Zahlung.
WIE ERFOLGT DIE AUSZAHLUNG AN WITWEN- UND WAISENRENTENEMPFÄNGER?
Personen, die aufgrund des verstorbenen Ehepartners oder der Eltern eine Witwen- oder Waisenrente beziehen, erhalten die Zahlung anteilig zu ihrem Rentenanspruch. Einem verwitweten Ehepartner, der 50 Prozent der Altersrente des verstorbenen Partners bezieht, werden 2.500 TL ausgezahlt; bei einem Bezug von 75 Prozent werden 3.750 TL gezahlt.
Wenn für den verstorbenen Ehepartner eine Hinterbliebenenrente an den überlebenden Partner und zwei Kinder gezahlt wird, erhält der Partner 2.500 TL und jedes Kind 1.250 TL.
EINZELZAHLUNG BEI MEHRFACHEM RENTENBEZUG
Es gibt Personen, die mehrere Renten von der Sozialversicherungsanstalt beziehen. Dazu gehören Menschen, die sowohl eine eigene Altersrente als auch eine Hinterbliebenenrente beziehen, oder solche, die Hinterbliebenenrenten von beiden Elternteilen erhalten. Diese Personen erhalten die 5.000-Lira-Zahlung nur einmalig auf Basis der Akte mit dem höchsten Rentenanspruch. Beispielsweise erhält eine Person, die selbst Rentner ist und gleichzeitig eine Witwenrente bezieht, nur 5.000 TL aufgrund ihres eigenen Rentenanspruchs.
Eine Frau, die eine Witwenrente in Höhe von 50 Prozent vom verstorbenen Ehemann und gleichzeitig eine Waisenrente in Höhe von 25 Prozent vom Vater bezieht, erhält lediglich 2.500 TL basierend auf dem Satz ihrer Witwenrente.