Wann wird die Differenz der Mindestrente ausgezahlt? Datum für 3.552 TL steht fest
Nach der Regelung, die die Mindestrente auf 23.552 TL erhöht hat, wird erwartet, dass die Differenzbeträge nach Abschluss des rechtlichen Verfahrens automatisch ausgezahlt werden.
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Nachdem die Regelung zur Erhöhung der Mindestrente auf 23.552 TL von der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) verabschiedet wurde, richten sich die Augen von Millionen Rentnern auf den Zahlungsplan, der von der Sozialversicherungsanstalt (SGK) bekannt gegeben wird.
Es wird erwartet, dass die SGK den Zeitplan für die Differenzzahlungen veröffentlicht, sobald die Regelung im Amtsblatt (Resmi Gazete) veröffentlicht wurde und in Kraft tritt. Im Rahmen der Anpassung der Mindestrente ist für Anspruchsberechtigte, die die niedrigste Rente beziehen, eine Differenzzahlung von 3.552 TL für den Monat Juli vorgesehen.
Die Zahlungen sollen nach Abschluss des rechtlichen Verfahrens in der ersten Augustwoche automatisch auf die Konten überwiesen werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Rentner keinen gesonderten Antrag stellen müssen.
WIE WIRD DER ZAHLUNGSPROZESS ABLAUFEN?
Die Rentenzahlungen für den Monat Juli erfolgten je nach Rentenstatus zu unterschiedlichen Terminen. Während Beamtenrentner im Rahmen von 4C ihre Bezüge in der ersten Juliwoche erhielten, wurden die Zahlungen für SSK-Rentner im Rahmen von 4A zwischen dem 17. und 26. Juli abgeschlossen. Die Rentenzahlungen für Bağ-Kur-Rentner im Rahmen von 4B laufen noch bis zum 28. Juli.
Da die Regelung jedoch noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht wurde, haben diejenigen, die die Mindestrente beziehen, sowie Hinterbliebene, deren Renten erhöht wurden, die Differenz von 3.552 TL noch nicht erhalten.
Sobald die Differenzzahlung beginnt, werden die Beträge auf die Bankkonten oder PTT-Konten überwiesen, auf die die Rentner ihre Bezüge erhalten. Die Zahlungen können über den Dienst „Renteninformationen“ (Emekli Aylık Bilgisi) der SGK auf e-Devlet, über die mobilen Anwendungen oder das Online-Banking der jeweiligen Bank sowie über den Kundenservice der Bank überprüft werden.
Im Rahmen der Rentenerhöhungen für Juli 2026 wurden die Stammrenten der SSK- und Bağ-Kur-Rentner um 17,76 Prozent und die Bezüge der Beamtenrentner um 13,52 Prozent angehoben. Nach der auf die Stammrenten angewandten Erhöhung wurde die Mindestrente für Rentner, die unter dem Basisbetrag lagen, von 20.000 TL auf 23.552 TL angehoben.