Warnung der Finanzverwaltung zur Ausreisesteuer: Nicht vor der Preiserhöhung horten
Nach Berichten in den Medien und sozialen Netzwerken über die Ausreisesteuer hat die türkische Finanzverwaltung (Gelir İdaresi Başkanlığı) eine Erklärung auf ihrer Website veröffentlicht.
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Die Finanzverwaltung (GİB) hat nach Berichten, wonach die Ausreisesteuer auf 1500 TL angehoben werden soll, eine Stellungnahme abgegeben.
In der Erklärung der GİB heißt es: "Der Kauf von Steuermarken oder die Zahlung der Gebühr auf anderem Wege zum heutigen Zeitpunkt bedeutet nicht, dass bei der Ausreise nicht der dann gültige Betrag zu entrichten ist."
Die auf der Website der Finanzverwaltung veröffentlichte Erklärung lautet wie folgt: In den Medien wird berichtet, dass Arbeiten zur Neufestsetzung der Ausreisesteuer im Gange sind.
Wie bei anderen Steuergesetzen auch, werden die Ausreisesteuern kontinuierlich hinsichtlich ihrer Effektivität und Effizienz bewertet.
Wie bekannt ist, wird diese Gebühr von türkischen Staatsbürgern, die ins Ausland reisen, pro Ausreise als Pauschalbetrag erhoben.
Die Ausreisesteuer muss auf Basis der Beträge gezahlt werden, die zum Zeitpunkt der tatsächlichen Ausreise in Kraft sind.
Daher bedeutet der Kauf von Steuermarken oder die Zahlung der Gebühr auf anderem Wege aufgrund der kursierenden Nachrichten nicht, dass bei der Ausreise nicht der dann gültige Betrag zu entrichten ist.
Es ist wichtig, dass unsere Bürger die Erklärungen unserer Behörde verfolgen, um nicht aufgrund solcher spekulativen Nachrichten zu Schaden zu kommen."