Warnung des Handelsministeriums vor „legendären November-Rabatten“

Das Handelsministerium hat Verkäufer und Verbraucher im Hinblick auf die im November geplanten Rabattaktionen gewarnt.

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In einer Erklärung des Handelsministeriums wurde darauf hingewiesen, dass die Arbeiten, Untersuchungen und Nachverfolgungen bezüglich Handlungen, die nicht dem Geschäftsleben entsprechen oder gegen die Handelsethik verstoßen, fortgesetzt werden, um zu verhindern, dass Bürger zu Schaden kommen.

„Legendäre November-Rabatte“, „fantastische Freitag-Rabatte“ und ähnliche Verkaufsaktionen seien, wie weltweit, auch in der Türkei eine sehr beliebte Marketingmethode, hieß es in der Erklärung. Dabei wurde betont: „Der Fernabsatz bzw. E-Commerce, der es Verbrauchern ermöglicht, insbesondere durch veränderte Einkaufsgewohnheiten einfach, kostengünstig sowie zeit- und ortsunabhängig auf eine Vielzahl von Produkten zu günstigen Bedingungen zuzugreifen, kann auch zu einigen Nachteilen für Verbraucher führen. Insbesondere bei den Rabattaktionen, die im November intensiv über das Internet und mobile Anwendungen durchgeführt werden, müssen sowohl die Verbraucher als auch die Verkäufer oder Anbieter bei Fernabsatzverträgen einige Punkte besonders beachten, damit die Verbraucher keinen Schaden erleiden und die Verkäufer oder Anbieter keine verwaltungsrechtlichen Sanktionen aufgrund solcher Nachteile riskieren.“

In der Erklärung, in der festgehalten wurde, dass Verbraucher ihre Bedürfnisse vor dem Einkauf genau bestimmen sollten, wurden folgende Warnungen ausgesprochen:

„Es ist von großer Bedeutung, eine Vorabprüfung des Verkäufers/Anbieters durchzuführen, den Preis der zu erwerbenden Ware oder Dienstleistung mit vergleichbaren Angeboten zu vergleichen, auf die Rabattbeträge oder -prozentsätze zu achten, zu prüfen, ob die Internetadresse tatsächlich dem Verkäufer oder Anbieter gehört, bei Seiten, die über soziale Medien weitergeleitet werden, vorsichtig zu sein, zu kontrollieren, ob die Website Sicherheitsmerkmale wie SSL-Zertifikate oder 3D-Security aufweist, und die vor dem Kauf erforderlichen Vorabinformationen sorgfältig zu lesen.“

„VERWENDEN SIE KEINE AUSDRÜCKE, DIE VERBRAUCHER IRREFÜHREN KÖNNTEN“

In der Erklärung wurde auch ein Appell an die Verkäufer und Anbieter gerichtet, die Kampagnen organisieren. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Start- und Enddaten der Rabattverkäufe sowie die Menge der nur begrenzt angebotenen Waren oder Dienstleistungen klar und verständlich angegeben werden müssen.

Es wurde betont, dass Ausdrücke und Bilder, die zu Verwirrung führen, Verbraucher irreführen oder den Eindruck erwecken könnten, dass höhere Rabatte gewährt werden, vermieden werden sollten. In der Erklärung hieß es: „Bei der Berechnung der Höhe oder des Prozentsatzes des Rabatts muss der Preis vor dem Rabatt als Grundlage dienen. Für die Waren oder Dienstleistungen, die Gegenstand des Rabattverkaufs sind, muss der niedrigste Preis, der in den 30 Tagen vor dem Datum der Rabattgewährung angewendet wurde, als Grundlage herangezogen werden. Falls es eine zeitliche Begrenzung oder eine Bestandsgrenze für die Gültigkeit des Preises gibt, müssen diese Dauer und die Bestandsmenge in der Werbung klar angegeben werden.“

In der Erklärung wurde darauf hingewiesen, dass bei täuschenden und irreführenden Rabattaktionen Beschwerden beim Werberat (Reklam Kurulu) des Ministeriums eingereicht werden können. Verbraucher, die bei Rabattaktionen einen Rechtsverlust erleiden, können sich unter Berücksichtigung der monetären Grenzen an die Verbraucherschlichtungsstellen oder Verbrauchergerichte wenden.