Warnung von YÖK bezüglich der Vergütung
Laut einer Erklärung des Hochschulrats (YÖK) wurden die Stiftungsuniversitäten in einem Schreiben angewiesen, ein rechtskräftiges Gerichtsurteil umzusetzen, wonach sie ihren Lehrkräften keine geringere Vergütung zahlen dürfen als das entsprechende Nettogehalt, das an staatlichen Universitäten gezahlt wird.
AA
In der Erklärung wurde daran erinnert, dass die Entscheidung, wonach Stiftungsuniversitäten bei der Vergütung ihrer Lehrkräfte "entweder den Netto- oder den Bruttobetrag der an staatlichen Hochschuleinrichtungen gezahlten Vergleichsvergütung zugrunde legen können", aufgehoben wurde.
Damit dürfen Stiftungs-Hochschuleinrichtungen ihren Lehrkräften künftig kein geringeres Gehalt zahlen als den entsprechenden Nettobetrag, der an staatlichen Hochschuleinrichtungen gezahlt wird.
Demnach werden Stiftungs-Hochschuleinrichtungen ihre Lehrkräfte künftig nicht mehr auf Basis des Brutto-, sondern des Nettobetrags vergüten.
Sollten Lehrkräften trotz dieser Entscheidung weiterhin zu niedrige Gehälter gezahlt werden, müssen die Stiftungs-Hochschuleinrichtungen sowohl mit gerichtlichen Konsequenzen als auch mit Sanktionen seitens des Hochschulrats rechnen.