Was hat sich mit dem neuen Jahr geändert? Hier sind die neuen Regelungen, die 2024 in Kraft getreten sind

Ab dem 1. Januar 2024 sind einige neue Regelungen in Kraft getreten. Demnach müssen Restaurants, Gaststätten und Cafés nun Preislisten vor ihren Eingangstüren aushängen. Für die kurzfristige Vermietung von Wohnungen ist nun eine Genehmigung zwingend erforderlich, und auch im Personenverkehr hat eine neue Ära begonnen. Hier sind die Regelungen, die mit dem neuen Jahr eingeführt wurden...

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Die Türkei hat das Jahr 2024 begrüßt. Mit dem neuen Jahr sind auch einige neue Regelungen in Kraft getreten. Seit dem 1. Januar 2024 hat in vielen Bereichen, von Wohnungsmieten über Preislisten in Restaurants bis hin zur Personenbeförderung, eine neue Ära begonnen.

RESTAURANTS MÜSSEN PREISE AM EINGANG AUSHÄNGEN

Wie NTV berichtet; Restaurants, Gaststätten, Cafés und andere Betriebe, die Speisen und Getränke anbieten, sind nun verpflichtet, ihre Preisliste vor dem Eingang des Geschäfts auszuhängen. Die Liste muss zudem auch auf den Tischen ausliegen.

Die Schrift und die Preise müssen für Verbraucher leicht sichtbar und lesbar sein. Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass Verbraucher benachteiligt werden.

NEUE ÄRA BEI DER WOHNUNGSVERMIETUNG

Ab heute hat auch bei der Vermietung von Wohnungen zu touristischen Zwecken eine neue Ära begonnen.

Mit der Regelung, die darauf abzielt, Schattenwirtschaft zu verhindern, muss vor Abschluss eines Mietvertrags für die touristische Vermietung von Wohnungen eine Genehmigung eingeholt werden.

Wer Wohnungen ohne eine solche Genehmigung zu diesem Zweck vermietet, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 100.000 Lira pro vermieteter Wohneinheit rechnen.

Für die Einholung der Genehmigung wird eine Frist von 15 Tagen gewährt.

Wer nach Ablauf dieser Frist weiterhin ohne Genehmigung vermietet, wird mit einem Bußgeld in Höhe von 500.000 Lira belegt.

FAHRZEUGORTUNGSSYSTEME FÜR BUSSE

Auch im Personenverkehr hat eine neue Ära begonnen. Für Busse im Fernverkehr wurde die Pflicht zur Installation von Fahrzeugortungsgeräten eingeführt.

Die Standort-, Datums- und Uhrzeitdaten der Fahrzeuge werden in 2-Minuten-Intervallen elektronisch an das "Elektronische Transportüberwachungs- und Kontrollsystem" übermittelt.

REGELUNG FÜR DIE REGISTRIERUNG VON AUSLÄNDISCHEN MOBILTELEFONEN

Eine weitere Regelung betrifft Mobiltelefone, die aus dem Ausland importiert oder von Reisenden mitgebracht werden.

Die Registrierung der IMEI-Nummern von Mobiltelefonen erfolgt über Konten, die für Importeure oder Hersteller zugewiesen wurden. Nicht autorisierte Konten können keine IMEI-Registrierungen vornehmen.

STRENGE ÜBERWACHUNG VON BAUSTAHL

Eine Überwachungsregelung für Baustahl wurde eingeführt. Baustahl wird nun von der Produktion und dem Import bis hin zur Verwendung in Gebäuden nachverfolgt.

Die Systemdaten werden in das Informationssystem der Ministerien übertragen. Mit diesem Schritt soll die Verwendung von minderwertigem Stahl verhindert werden.