Weg für Gehaltspfändungen frei: Kassationsgerichtshof-Urteil gefährdet Rentner und Arbeitnehmer

Das Urteil des Kassationsgerichtshofs zu Rentenzahlungen ebnet den Weg für Kredithaie und Vermieter, auf Gehälter zuzugreifen.

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Die Entscheidung der Großen Generalversammlung für die Vereinheitlichung der Rechtsprechung des Kassationsgerichtshofs (Yargıtay) macht die Kontopfändung von Rentenzahlungen durch Banken rechtmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass dies auch für Kredithaie und Vermieter gelten könnte. Ein Richter, der gegen das Urteil stimmte, erklärte in seinem Sondervotum, dass sich die Entscheidung nicht nur auf Verbraucherkredite beschränken werde, sondern dass Rentenzahlungen auch bei gewerblichen Krediten gepfändet werden könnten.

Laut einem Bericht von Erdoğan Süzer von der Zeitung Sözcü sagte der Richter: "Das Urteil macht es zwingend erforderlich zu akzeptieren, dass Rentenzahlungen auch dann gepfändet werden können, wenn gewerbliche Kredite aufgenommen oder Bürgschaften für Kredite übernommen werden, ohne auf Verbraucherkredite beschränkt zu sein." Er wies darauf hin, dass dies dazu führen könnte, dass Kredithaie die Gehälter von einkommensschwachen Personen mit festem Einkommen beschlagnahmen.

AUCH MIETER SIND GEFÄHRDET

Im Sondervotum wurde davor gewarnt, dass das Urteil auch die Pfändung der Gehälter von Mietern ermöglichen könnte. Der Richter erklärte, dass eine bei Mietvertragsabschluss erteilte Pfändungserlaubnis das Recht einräumen könnte, auf die Rente des Mieters zuzugreifen. Er betonte, dass es einen Doppelm Standard darstellen würde, wenn Pfändungen für Bankforderungen möglich sind, während sie für Forderungen von Kredithaien und Vermietern nicht möglich wären.

Diese Erklärungen verdeutlichen, dass nicht nur Rentner, sondern auch Arbeitnehmer gefährdet sind. Es wird zum Ausdruck gebracht, dass das Urteil weitreichende Auswirkungen auf Gehälter haben könnte und dass dieser Zustand nicht mit den Grundsätzen von Gleichheit, Recht und Gerechtigkeit vereinbar ist.